Warum unterscheidet die Anlage V (Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) zwischen Mieteinnahmen für Wohnungen (Zeile 9)und Mieteinnahmen für andere Räume (Zeile 11)?
Hallo,
Warum unterscheidet die Anlage V (Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) zwischen Mieteinnahmen für Wohnungen (Zeile 9)und Mieteinnahmen für andere Räume (Zeile 11)?
Warum wird überhaupt zwischen Einnahmen aus VuV und nichtselbständiger Tätigkeit und Kapitalvermögen und sonstigen Einnahmen usw. unterschieden?
Weil sich das der Gesetzgeber mal so ausgedacht hat bzw. eine unterschiedliche steuerliche Behandlung vornehmen wollte.
Grüße
wenn die gesamten Zinseinnahmen unter 801,-- liegen, braucht nichts unternommen zu werden - also keine Est-Erklärung. erst wenn sie darüberliegen, ist dies erforderlich.
Lia
Sorry - Antwort betrifft Frage vorher!
…vornehmen wollte.
D.h. die Unterscheidung Wohnung / andere Räume dient nur zu rein statistischen Zwecken und nicht zu unterschiedlichen stuerlichen Gewichtungen, Abzug von Werbungskosten etc. für beides gleich?