Anlage V ?

Hallo,

wenn ein steuerlicher Ausländer, welcher in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eine Wohnung vermietet (Einkünfte aus V+V hat), welche Anlage ist dann auszufüllen? Wie bei unbeschränkt steuerpflichtigen die Anlage V oder gibt es dafür eine besondere Anlage?

Danke und Gruß

Hallo!

Ja, Anlage V ganz normal, nur der Mantelbogen ist ein anderer bei beschränkt Steuerpflichtigen.

Gruß

DerSchwede77