Anlage/Verbleib von Geldbeträgen auf Geschäftskont

Hallo,

neulich sagte mir jemand, dass man seit diesem Jahr steuerlich begündtig wird, wenn man als Freiberufler/Selbstständiger Geld auf dem Firmenkonto belässt - und nicht entnimmt.

Dazu habe ich nichts im Internet finden können. Kann jemand Auskunft über die Rahmenbedingungen geben?

* Wie heißt dieses Modell (gibt es einen Namen unter dem ich suchen kann)?
* Welche Voraussetzungen gibt es?
* Welcher Steuereffekt tritt ein?
* Wann lohnt es sich - wann nicht?

Vielen Dank

Alex

Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne

neulich sagte mir jemand, dass man seit diesem Jahr steuerlich
begündtig wird, wenn man als Freiberufler/Selbstständiger Geld
auf dem Firmenkonto belässt - und nicht entnimmt.

rüschdüsch

Dazu habe ich nichts im Internet finden können. Kann jemand
Auskunft über die Rahmenbedingungen geben?
* Wie heißt dieses Modell (gibt es einen Namen unter dem ich
suchen kann)?

Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne

* Welche Voraussetzungen gibt es?

steht im 34a EStG

* Welcher Steuereffekt tritt ein?

fast keiner… die thesaurierten gewinne werden mit 28,5% besteuert und bei späterer entnahme mit 25% nachversteuert - mal grob, ohne soli und kist usw. - macht eig. nur sinn, wenn die thesaurierten erträge später investiert werden… nagel mich aber bitte nicht fest, die sache ist wieder mal so weltfremd und unsinnig, dass man sich eigentlich gar nicht tiefer einarbeiten sollte. es sei denn, es geht um personengesellschaften mit millionengewinnen usw., wo so verschiebgeschichtchen durch die hohe belastung evtl. sinn machen (zinsgewinne eingeschlossen)

* Wann lohnt es sich - wann nicht?

muss man den einzelfall sehen…

gruß inder

Hi Inder,

besten Dank für Deine Infos. Mit Deinen Informationen habe ich mal gesucht und auf folgende Website gestoßen:

http://www.uws-jena.de/uws-jena-steuerberatung-schla…

Die gibt einen guten Überblick. Insbesondere ist interessant - dass dieses Modell (was eh nicht so attraktiv ist) nur funktioniert, wenn man den unternehmensgewinn bilanziell aufstellt - und nicht mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Besten Dank nochmals!!

Alex

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