Hallo zusammen, wurde ja schon oft disktutiert ob man „JA“ bzw. „NEIN“ da einträgt, zu 99% mit JA für sozialvers. Arbeitnehmer. OK… aber …
Wie verhält es sich in folgender Konstellation:
- Mann verheiratet, Ehefrau ist Hausfrau ohne Einkommen, Mann sozialversich. AN, 2 kleine Kinder
- Zusammenveranlagung
- Mann und die 2 Kinder sind in privater KV
- Ehefrau ist nach Ausscheiden aus dem Berufsleben weiter in Ihrer ehemaligen gestzlichen KV geblieben als „freiwilliges“ Mitglied und zahlt hier jeden Monat den entsprechenden Beitrag.
Keiner der 3 Punkte unter 11 beschrieben trifft nun für die Ehefrau hier zu
- sie bekam keine steuerfreien Zuschüsse
- sie bekam keine steuerfreien Arbeitgeberbeiträge
- sie bekam keine steuerfreien Beihilfen
und trotzdem muss sie die Frage in 11 mit JA beantworten laut Finanzamt !?!?
Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen sagt dazu folgendes:
„Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a EStG können (vorbehaltlich der Rz. 85 und der Günstigerprüfung Rz. 108 ff.) grundsätzlich bis zur Höhe von 2.800 € abgezogen werden (z. B. bei Steuerpflichtigen, die Aufwendungen für ihre Krankenversicherung und Krankheitskosten vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder bei Angehörigen von Beihilfeberechtigten, die nach den beihilferechtlichen Bestimmungen nicht über einen eigenen Beihilfeanspruch verfügen).“
Somit ist meines Erachtens ein „Nein“ anzukreuzen !?
Das Kreuzchen bei JA anstatt NEIN für die Frau kann unter Umständen eine Steuerdifferenz von 300 EUR ausmachen. Würde man hier einem Betroffenen Einspruch beim Finanzamt empfehlen ?