Anlage VV der EkST

Hallo zusammen,

wenn für einen Mieter eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird, und er laut dieser eine Nachzahlung zu leisten hat, muss dann diese Nachzahlung als „Einkunft“ in den Umlagen für das nächste Steuerjahr in der EkST angegeben werden?

Danke

ist die Miete denn Betriebsausgabe?

Lia

Guten Tag,

es geht um eine von privat an privat vermietete Eigentumswohnung.