Anlageempfehlung Steuerberater

Das ist jetzt so alles nicht nachzuvollziehen.
Um zu der ursprünglichen Frage zurückzukommen:
Sicher darf der Steuerberater eine Geldanlage empfehlen, nur vermitteln
darf er sie nicht bzw.Provisionen für die Vermittlung darf er ncht kassieren.
Es wäre jetzt die Aufgabe des Finanzberaters die richtige Geldanlage zu vermitteln.
Dabei trennt der Gesetzgeber grob zwischen der reinen Aüsführung eines Auftrages, der Vermittlung und der Anlageberatung.
Wenn tatsächlich eine Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung stattgefunden haben,unterliegt der Finanzberater verschärften Haftungsbestimmungen; und muss exakt nachweisen, dass er den Kunden
richtig beraten hat; das dürfte in dem obigen Fall wohl nicht gelingen.
Also erst mal genau gucken,was der Finanzberater da veranstaltet hat;
und in der Urteilsbegründung nachgucken,warum die Klage abgewiesen worden ist; dass der Richter keine Zeit gehabt hat,um die SAche zu bearbeiten, kann ja wohl nicht der einzige Grund gewesen sein.

Ja einen solchen schriftlichen Vermögenverwaltungsvertrag habe ich unterschrieben. Es lag bereits alles vor, eine vom Stb. handschriftlich verfasste Liste, auf welcher die Aktien, welche gekauft werden sollten, aufgelistet waren. Ebenso ließ man mich die Fondsanträge (eine besser steuerliche Alternative gab es angeblich nicht am gleichen Abend unterzeichnen. Der Finanz- und Vermögensberater kam zwar immer wieder bei mir vorbei, um Umschichtungen im Depot vorzunehmen. Nach einen halben Jahr hat er dann auch die Fonds wieder verkauft und in weitere Aktien angelegt. Als ich die sehr hohen Verluste erkannte und ihm dann sagte, dass damit jetzt endgültig Schluss sei, bekam ich von ihm nur die Antwort, er liesse sich von mir ganz sicher nicht an die Wand stellen. Auch seine Provisionen hat er gänzlich verschwiegen. Auch von einem 5%igen Ausgabeaufschlag der Fonds sprach man mit keiner Silbe! Spätestens hier hätte ich die ganze Sache platzen lassen und niemals unterschrieben.

Der Anlageberater hat vor Gericht glaubhaft versichert, dass alle Unterlagen vorgelegen haben, d. h. auch ein WpHG-Bogen, auf welchem die Risikoeinstufung vorgenommen wird. Ein Depot hätte garnicht eröffnet werden können, da eine automatische Sperrfunktion eintreten würde, wenn nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen (Aussage Bankmitarbeiter!) Jetzt hat die depotführende Bank allerdings zugegeben, dass ein solcher Bogen erst ein halbes Jahr später erstellt wurde. Also, zum Zeitpunkt der Depoteröffnung wurde offensichtlich getrickst!!! Auch auf dem Vermögensverwltungsvertrag, welcher mir zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, wurde nachträglich vom Bankmitarbeiter der Vermerk: „Unterschriften wurden in meiner Gegenwart vollzogen, i. O. …“ angebracht, obwohl dieser beim Termin in der Steuerberaterkanzlei nicht anwesend war. Ihn kenne ich persönlich nicht!

Na ja
kann sich jeder seinen Teil selber denken.
Scheint ja auch ein schönes Sümmchen gewesen zu sein.

Aber ich verstehe nicht,wieso es eine Finanzportfolioverwaltung im
Sinne des KWG gewesen sein soll? Wer hat denn das erzählt?

Das ganze ist wahrscheinlich hart an der Schmerzgrenze im legalen
Bereich abgelaufen .

Der Steueberater hat aufgrund steuerlicher Erkenntnisse die Geldanlage
empfohlen. Der Finanzberater hat beim Umschichten jedesmal die
Unterschrift des Kunden eingeholt. Bei den Investmentfonds ist gem.
WpHg die Risikoeinstufung vorgenommen worden.
Bei den Aktien kann der Finanzberater eventuell argumentieren, das aufgrund der steuerlichen Vorgaben ein reiner Ausführungsauftrag
zustande gekommen ist.

Davon abgesehen ,ist eine eventuell fehlende Zulassung im bankenrechtlichenn Sinne ja kein Ansatzpunkt für eine Klage,die
auf einen Vermögensschaden gerichtet ist.
Genau so wenig, wie die Empfehlung des Steuerberates ein Ansatzpunkt wäre.
5% Ausgabeaufschlag sind auch üblich und kein Ansatzpunkt.
für eine Klage.

Nach dem falschen Steuerberater und dem falschen Finanzberater ist
da wohl noch der falsche Rechtsanwalt erwischt worden.

Das war eine sehr hohe Summe, welche aus einem Immobilienverkauf stammte und eben wieder zum Neubau einer Immobilie verwendet werden sollte.
Was die Finanzportfolioverwaltung betrifft: Die BaFin hat beim besagten Finanz- und Vermögensberater Ermittlungen durchgeführt und genau dies festgestellt. Das ganze wurde auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet!
Beim Umschichten wurde nie eine Unterschrift verlangt und abgegeben. Der Finanz- und Vermögensberater hat lediglich mitgeteilt, dass eine Umschichtung erfolgen muss, um die Verluste zu minimieren.

Eine Risikoeinstufung wurde niemals vorgenommen, zumindest nicht in meinem Beisein.

Nach einem Urteil des BGH vom 19.12.2006 muß auch ein Vermittler Provisionen und Kickback-Zahlungen offen zu legen. Auch das war nicht der Fall!

„Der Anlageberater hat vor Gericht glaubhaft versichert, dass alle Unterlagen vorgelegen haben, d. h. auch ein WpHG-Bogen, auf welchem die Risikoeinstufung vorgenommen wird.“
Eine Risikoeinstufung hat er wohl doch vorgenommen -im Nachhinein?

Deshalb ist das ganze auch schwer zu verstehen, weil hier doch einiges
wohl auch getrickst wurde.

Der Berater hat übrigens wegen seiner Provisionen umgeschichtet, weil
dann jedesmal die 5% Ausagbeaufschlag fällig werden;sollte ihnen
jetzt wohl auch klar sein.

Provisionen mußten eigentlch schon immer offengelegt werden. Hierüber
gabs in der Vergangenheit aber verschiedene Rechtsansichten.
Durh die Einführung neuer Gesetze wie Finanzdienstleistungsrichtlinie
bestheht hieran aber kein Zweifel mehr. In der Praxis scheinen solche
Sachen aber weiterhin nicht so besonders zu interessieren.

Genau, eine Risikoeinstufung wurde erst viel später vorgenommen. Da lag das Kind allerdings längst im Brunnen! Auch vor Urkundenfälschung machte man nich Halt, um seinen Kopf zuretten. Es kann doch nicht sein, dass diese Leute ihre Mitmenschen prellen und dann auch noch straffrei ausgehen. Ich werde alles erdenklich Mögliche unternehmen, um solche Machenschaften künftig zu verhindern. Auch die Steuerberaterkammer habe ich bereits mehrfach angeschrieben, um in Erfahrung zu bringen, ob ein Steuerberater gem. seinen Berufspflichten überhaupt solche Geschäfte tätigen darf. Die Stb.-Kammer war allerdings der Meinung, dass diese Pflichten nicht verletzt worden wären, da die Klage abgewiesen wurde.
Ich habe jetzt allerdings alle Unterlagen, wie Aussageprotokolle, Ermittlungen der BaFin etc. dorthin geschickt und bin auf die Antwort gespannt.

Jetzt verstehe ich auch,wieso der eine Richter krank geworden ist,
und der andere Richter keine Zeit hatte, die Klage vernünftig
zu berabeiten.
Einen Steuerberater,eine Bank und einen Finanzberater gleichzeitig
zu verklagen ist halt so eine Sache.
Vielleicht sollte man erst mal klein anfangen, und einen Gebrauchtwagen-
händler verklagen. Danach kann man ja weitersehen, ob einem die Lust
am Klagen nicht vergangen ist.

Hier geht es um sehr viel, hart erarbeitetes Geld!!! Ich habe mein Geld nicht so leicht und schnell wie diese beiden Herren verdient. Vielleicht verstehen Sie, dass ich deshalb darum kämpfe.
Ich bin auch entschloseen die ganze Sache in den Medien zu veröffentlichen. Ich habe mich mit den Medien bereits in Verbindung gesetzt.

Da scheint ja nun wirklich einiges im argen zu liegen.
Der Steuerberater darf sicherlich eine Geldanlage empfehlen,muss
er ja eventuell auch aufgrund steuerlicher Aspekte.
Er darf m.E.aber nicht die konkrete Anlgeentscheidung treffen, wie
hier die Auflistung von Aktien (der gleichen Art). Bzw.würden dann
für ihn die vorschriften für die Anlageberatung gelten. Demnach müßte
er die Anlageentscheidung nicht nur aus steuerlicher Sicht,sondern auch
aus finanzwirtschaflich allgemeiner Sicht detailliert bergründen können.

Unterstellt man,der Finanzberater hat eine eigenverantwortliche Vermögensverwaltung mit eigenem Entscheidungsspielraum durchgeführt,so würden
für ihn auch die verschärfen Vorschriften für die Anlageberatung zum Tragen kommen.
Demnach läge auch bei ihm die Beweisführung dafür,dass er den Kunden
richtig beraten hat. Das wird ihm aber schon deswegen nicht gelingen
können, weil die Rsikoeinstufung offensichtlich später vorgenommen wurde. Darüber hinaus würde die bloße Risikoeinstufung für eine sachgemäße
Anlageberatung auch nicht ausreichen,sondern nur bei einer Vermittlung.

Häufige Transaktionen aus Provisionsgier sind im Rahmen einer Vermögensverwaltung marktüblich; allerdings sind sie mit den
neuesten Gesetzen bzw.Richtlinien im Finanzbereich nicht vereinbar;
da hiebei gefordert wird, dass der Kunde mit den geringsmöglichsten
Kosten belastet werden soll.

Bei den Finanzprodukten (Aktien,Investmenfonds) könnte man noch überprüfen,ob sich die Anlageformen überschneiden,um eine Falschberatung nachweisen zu können

Was bedeutet: „Bei den Finanzprodukten (Aktien,Investmenfonds) könnte man noch überprüfen,ob sich die Anlageformen überschneiden?“
Können Sie mir das bitte erklären???

Ich schlage vor,
dass bernieone aufgrund seiner Tatkraft, seiner Ausdauer und seiner
engelsgleichen Geduld ehrenhalber promoviert wird.
Auf viele weitere Antworten. Und wir sollten sammeln, damit sich bernieone eine Standleitung für seinen Klienten anschaffen kann.

Gruß
Günther

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Ich bin schon seit Jahren nicht mehr selbständig (in dem bereich);
ich habe momentan auch nicht vor,mich selbständig zu machen.

Wenn Sie sich mal die Mühe machen möchten,können Sie ja mal ein
bisschen blättern: Ich habe in den letzten Tagen sehr
viele Beiträge geschrieben; bei Medizin,Psychologie;Hartz 4 bzw.Sozialamt,Elektronik, Motorrad;VWL u. BWL,Existenzgründung, Wertapiere
Immobilien und sonstwas.

Desweiteren möchte ich fesstellen,dass ich auch schon im Rechtsforum
bei werweisswas kritische Beiträge geschrieben habe zu den praktischen Zuständen
im deutschen Rechtssystem . Daraufhin sind die Herren
Moderatoren Rechtsanwälte gemeinschaftlich gegen mich vorgegangen,
haben mich u.a.als Troll bezeichnet,der von §§ keine Ahnung hätte
und sich nicht mehr äußern solle.

Der obige Fall bestätigt m.E. allerdings meine Thesen, dass bei rechtlichen Angelegenheiten praktische Erfahrungswerte wesentlich wichtiger sind als unsere §§,die man eh drehen und wenden kann,wie
man will. Mal abgesehen davon , dass selbst dieses meistens nicht interessiert

„Das Märchen vom Rechttsstaat ist die größe Lebenslüge dieses Landes“

http://steuern-grundrechte-blog.de/

Davon abgesehen ,
empfehle ich auch immer auf einen Berater zu verzichten,und das
ganze selbst in die Hand zu nehmen, siehe u.a. „Finanzberater oder Eigeninitiative“