Hallo Experten,
in der Anleitung zur Anlage FB der „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“ sind die Zeilen 35 bis 38 leider nicht erklärt.
Wenn das Einkommen aus Miete bestand, sind diese Zeilen dann überhaupt auszufüllen? Falls die Zeilen zutreffend sind, ist in Zeile 35 die gesamte Miete in €, in Zeile 37 die Quote für den Beteiligten einzutragen? Warum steht im Vordruck alles 2mal: Zeile 35 und 36 bzw. 37 und 38?
Und gehört in Zeile 5 der Anlage FE1 der Saldo aus Miete und Werbungskosten der gesamten Gemeinschaft?
Dank und Gruß
Franz