Servus,
das hängt von Deinem zu versteuernden Einkommen ab - ebenso, wie bei der Empfängerin von deren zu versteuerndem Einkommen abhängt, wie viel ESt sie auf die empfangenen Zahlungen leistet.
Wenn Dein Bruttogehalt z.B. ca. 60 k€ ausmacht, und ihres ca. 15 k€, wird Deine ESt-Last bei Ausschöpfung des Höchstbetrags von 13.805 € um ungefähr 5.200 € geringer und ihre um ungefähr 3.400 € höher, bleibt „netto“ ein Vorteil von 1.800 €. Je größer der Unterschied zwischen den beiden Einkommen ist, desto stärker wirkt sich das „Realsplitting“ aus - gleiches Prinzip wie beim Ehegattensplitting.
Schwierig ist es halt, diesen an sich einfachen Sachverhalt der Empfängerin zu erklären, wenn sie nur „Steuer“ hört und nicht bereit ist, das mal quantitativ anzuschauen.
Schöne Grüße
MM