Anlagen zur Steuererklärung

Moin,
einfache Frage, die ich aber trotzdem nicht beantworten kann :- (

Ein geschiedener Mann (zahlt Unterhalt für Ex-Frau und zwei eheliche, minderjährige Kinder) möchte seine Lohnsteuererklärung machen. Nun kommt die Frage auf, welche Formulare er ausfüllen muss.

Anlage Kinder? Anlage Unterhalt?

Servus,

ist eine Einkommensteuererklärung. Es lohnt sich, hier keine falschen Begriffe zu verwenden, weil man mit dem richtigen Begriff viel leichter findet, was man sucht.

Anlage Kinder kommt auf jeden Fall dazu. Ob die Unterhaltszahlungen auf Anlage Unterhalt oder Anlage U geltend gemacht werden, hängt davon ab, ob sie als außergewöhnliche Belastung oder mit höherer Obergrenze, nur mit Zustimmung des Empfängers, der sie dann versteuern muss, als Sonderausgabe geltend gemacht werden sollen.

Schöne Grüße

MM

Leider noch ne Nachfrage. Können die drei Unterhaltszahlungen (2xKinder und Ex-Frau) abgesetzt werden?

Der Unterhalt für die Ex-Frau ist freiwillig (damit sie nur halbtags arbeiten muss und sich um die Kinder kümmern kann). Die Kinder bekommen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.

Danke

Servus,

der Unterhalt für die gewesene Gattin kann unabhängig von deren eigenen Einkünften bis 13.805 € als Sonderausgabe abgesetzt werden, wenn sie sie als „Sonstige Einkünfte“ versteuert und dem mit „Anlage U“ zustimmt. Der Effekt ist so wie vorher beim Ehegattensplitting - wenn sie sonst nicht so besonders hohe Einkünfte hat, zahlt sie für die Einkünfte weniger Einkommensteuer als er durch den Sonderausgabenabzug spart.

Betreffend die Kinder ist mit dem Kinderfreibetrag alles abgedeckt. Ob hier bei der Veranlagung etwas herausschaut, hängt davon ab, wer jetzt im Moment das Kindergeld bezieht - bei der Veranlagung wird verglichen, ob erhaltenes Kindergeld oder (ggf. anteiliger) Kinderfreibetrag mehr bringen.

Schöne Grüße

MM

Eigentlich hört sich 13.805 € gut an. Aber was würde dabei denn so ca. durch die Steuererklärung zurück in meinen Geldbeutel fließen? Für 2,50€ mach ich den ganzen Aufriss nicht und muss nicht bei meiner Ex betteln gehen dass Sie mir das unterschreibt.

Servus,

das hängt von Deinem zu versteuernden Einkommen ab - ebenso, wie bei der Empfängerin von deren zu versteuerndem Einkommen abhängt, wie viel ESt sie auf die empfangenen Zahlungen leistet.

Wenn Dein Bruttogehalt z.B. ca. 60 k€ ausmacht, und ihres ca. 15 k€, wird Deine ESt-Last bei Ausschöpfung des Höchstbetrags von 13.805 € um ungefähr 5.200 € geringer und ihre um ungefähr 3.400 € höher, bleibt „netto“ ein Vorteil von 1.800 €. Je größer der Unterschied zwischen den beiden Einkommen ist, desto stärker wirkt sich das „Realsplitting“ aus - gleiches Prinzip wie beim Ehegattensplitting.

Schwierig ist es halt, diesen an sich einfachen Sachverhalt der Empfängerin zu erklären, wenn sie nur „Steuer“ hört und nicht bereit ist, das mal quantitativ anzuschauen.

Schöne Grüße

MM

Dann lass ich’s. Ist ärgerlich aber damit erkauf ich mir ein paar ruhige Tage.