Hallo Zusammen!
Es geht um folgenden Fall:
Für einen anstehenden Rechtsstreit ist eine mobile Großanlage zu bewerten. Diese hat 25 von 40 Dienstjahren hinter sich, der Anschaffungspreis betrug einen hohen zweistelligen Millionenbetrag. Es besteht Interesse, den Streitwert möglichst niedrig anzusetzen.
Welche Möglichkeiten zur Bewertung kennt Ihr und wie könnte man die Wahl der degressiven (oder digitalen) Abschreibungsmethode begründen? Kennt jemand Literaturquellen zu dieser Thematik?
Im voraus Vielen Dank!!!
Hi !
Es gibt sicherlich die vielfältigsten Bewertungsmethoden. Da wären zum Beispiel die ganzen handels- und steuerechtlichen Abschreibungsmethoden.:
- linear
- degresiv
- digital (steuerlich nicht zulässig, daher in der Praxis selten anzutreffen).
Diese Methoden liefern aber lediglich nach den statischen Bilanztheorien einen einigermaßen akzeptablen Wert. Wenn ein Zeitwert ermittelt werden soll, ist wohl eher die Frage nach Teilwerten (Steuerrecht) oder beizulegenden Werten (Handelsrecht) zu stellen.
Führen auch diese Ansätze nicht zu einem gewünschten Ergebnis, kann sicherlich auch noch ein Unternehmensbewertungsverfahren herangezogen werden. Von diesen Verfahren gibt es wirklich unzählige. Ich wäre fast geneigt zu behaupten, dass jeder Wirtschaftsprüfer und jeder Unternehmensberater sein eigenes Verfahren anwendet.
Das einzige Verfahren, welches auch rechtlich fixiert ist, ist das „Stuttgarter Verfahren“. Es findet sich in den Erbschaftsteuer-Richtlinien (ab R95 ErbStR). Die wesentlichen Grundzüge (Ermittlung eines Kapitalwertes und eines Ertragswertes und irgenwie eine Verrechnung der beiden) liegen nahezu jedem Verfahren zur Unternehmensbewertung zu Grunde. An den verschiedenen Stellen wird eben nur unterschiedlich argumentiert (statt 3 Jahren legen einige 5 Jahre zu Grunde, statt Abschläge für … werden Zuschläge berechnet,…). Daraus resultiert dann die enorme Fülle an möglichen Verfahren.
Ich habe allerings nicht ganz verstanden, wie sich die Bewertung der Maschine auf die Ermittlung des Gegenstandswertes für den Rechtsstreit auswirkt. Aber dort ließe sich doch sicherlich auch argumentieren, dass die Maschiene wirtschaftlich total verbraucht ist und daher nur noch einene Wert in Höhe von € 1,00 hat?
TIPP: Bewertungsmethoden einfach bei den Unternehmensberatern oder Wirtschaftsprüfern abkupfern. In der Literatur ist zum Thema Unternehmensbewertung (die hier analog anzuwenden sein wird) auch etliches beschrieben.
BARUL76