Anlagenpool nach Beendigung der Selbständigkeit

allo,
was ist, wenn jemand seine Selbständigkeit beendet und jetzt angestellt ist - derjenige den PC erst zum geringen Teil abgeschrieben und außerdem noch einen Anlagenpool fürs Handy gebildet hat. Was passiert jetzt damit? Der PC steht rum, das Handy braucht er auch nicht, weil er privat jetzt ein anderes nutze. Was passiert überhaupt mit der Abschreibung? was ist mit den Möbeln im Homeoffice, das nicht mehr genutzt wird? Er möchte die Sachen ungern in den Privatbesitz übernehmen und dann den Gewinn versteuern. Als Selbständiger hat er immer eine einfache EÜR gemacht ohne Steuerberater.

was ist, wenn jemand seine Selbständigkeit beendet und jetzt
angestellt ist - derjenige den PC erst zum geringen Teil
abgeschrieben und außerdem noch einen Anlagenpool fürs Handy
gebildet hat. Was passiert jetzt damit?

Die Dinger werden aus dem Betriebsvermögen entnommen und ggf. ins Privatvermögen überführt.

Der PC steht rum, das
Handy braucht er auch nicht, weil er privat jetzt ein anderes
nutze. Was passiert überhaupt mit der Abschreibung?

Mit der bisherigen Abschreibung passiert nichts. Die Abschreibung wird bis zur Betriebsaufgabe weitergeführt.

was ist
mit den Möbeln im Homeoffice, das nicht mehr genutzt wird? Er
möchte die Sachen ungern in den Privatbesitz übernehmen und
dann den Gewinn versteuern.

Läßt sich aber nicht vermeiden. Oder die Dinger werden verkauft, da sind sie nicht im eigenen Privatvermögen…

Als Selbständiger hat er immer
eine einfache EÜR gemacht ohne Steuerberater.

Nun, da wird es jetzt Zeit, mal ein paar Bilanzen zu erstellen:

  1. Bilanz zum Ende der Selbständigkeit
  2. Übergangsgewinn bzw. -verlust ermitteln
  3. Aufgabebilanz
  4. Aufgabegewinn ermitteln

Ein Steuerberater dürfte sich da auskennen.

Andererseits soll es FA-Bearbeiter geben, die bei Geringfügigkeit auch auf die Bilanzen verzichten…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

was ist mit den Möbeln im Homeoffice, das nicht mehr genutzt wird?
Er möchte die Sachen ungern in den Privatbesitz übernehmen und
dann den Gewinn versteuern.

Läßt sich aber nicht vermeiden. Oder die Dinger werden
verkauft, da sind sie nicht im eigenen Privatvermögen…

NIcht tragisch - Immerhin ist die Steuer ja noch mal deutlich weniger, als das Bisschen, was man für gebrauchte Möbel bekommt.
Man kann davon ja ein paar Euro für das FAmt zurücklegen.

  1. Bilanz zum Ende der Selbständigkeit
  2. Übergangsgewinn bzw. -verlust ermitteln
  3. Aufgabebilanz
  4. Aufgabegewinn ermitteln

Ist so was überhaupt noch nötig, wenn das Gewerbe erst beendet wird, nachdem alles verkauft wird, also nix mehr da ist?

Am Rande:
Was heißt eigentlich StBAnw?
Steuerberater-Anwärter, …-Anwalt, …?

Mit freundlichen Grüßen
JK

  1. Bilanz zum Ende der Selbständigkeit
  2. Übergangsgewinn bzw. -verlust ermitteln
  3. Aufgabebilanz
  4. Aufgabegewinn ermitteln

Ist so was überhaupt noch nötig, wenn das Gewerbe erst
beendet wird, nachdem alles verkauft wird, also nix mehr da
ist?

Wenn nix mehr da ist, kann auch nix mehr bilanziert werden. Aber dabei verschenkt man sich u. U. die Vorteile des Aufgabegewinns (u. U. günstigere Besteuerung).

Was heißt eigentlich StBAnw?

Steuerberater-Anwärter, …-Anwalt, …?

Es soll das heißen, wonach es aussieht… :smile:

Mit freundlichen Grüßen

Ronald