Hallo,
angenommen ein nebenberuflich Selbstständiger wird vom Finanzamt aufgefordert, doch mal einen Anlagenspiegel zu erstellen. Die Selbstständigkeit wird seit ca. 10 Jahren betrieben, in der Zeit wurden viele Kleinikeiten gekauft, hauptsächlich GWG und eine handvoll Anlagen, die z.T. noch abgeschrieben werden. Der Gewinn liegt immer so zwischen 15.000 und 20.000 Euro pro Jahr. Es wird mit EÜR veranlagt.
Wie muss so ein Anlagenspiegel erstellt werden? Tauchen dort auch die GWGs auf (inkl. Kleinigkeiten für 20 Euro)? Wie viele Jahre müsste jemand denn zurückschauen, um die ganzen „1 Euro“ Anlagen aufzulisten? Gibts Anleitungen oder Vorschriften für Anlagenspiegel?
Vielen Dank, Rudolf