Anlagenspiegel! Was ist was?

Hallo!

Habe zu einer Klausuraufgabe eine Frage:
Erstellen Sie einen Anlagenspiegel mit folgenden Geschäftsvorfällen:

  1. Faxgerät für brutto 475,60 erworben u. mit dme max. Betrag abschreiben
  2. Grossrechner für 70.000 mit ND 7 Jahre wurde linear abgeschrieben. Gekauft am 03.01.03, verkauft am 28.05.06 für 25.000

Warum wird bei 1. im Anlagenspiegel 410 Euro auf „Abgang“ gebucht. Der „Zugang“ mit 410 Euro ist mir klar (Erhöhung des AV’s um 410 Euro) aber warum der „Abgang“?
und
warum sind bei Aufgabe 2. 35.000 Euro „kum. abgeschrieben“, der Buchwert aber bei 40.000 Euro und 10.000 Euro unter „Afa im Abschlussjahr“?

Ich danke Euch!
Stef

Hallo Stefan!

  1. Faxgerät für brutto 475,60 erworben u. mit dme max. Betrag
    abschreiben
    Warum wird bei 1. im Anlagenspiegel 410 Euro auf „Abgang“
    gebucht. Der „Zugang“ mit 410 Euro ist mir klar (Erhöhung des
    AV’s um 410 Euro) aber warum der „Abgang“?
    und

Der Sofortabzug für ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) kann im Jahr der Anschaffung/Herstellung unter folgenden Voraussetzungen vorgenommen werden:

  • das Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzbar,
  • es handelt sich um ein abnutzbares bewegliches Anlagegut,
  • die Anschaffungs-/Herstellungskosten betragen netto nicht mehr als 410 Euro

475,60 Euro brutto sind 410 Euro netto (475,60*100/116), folglich direkt abschreibbar.

Bei Aufgabe 2 kann ich dir nicht helfen.

Gruß Christian

Hallo!

Hallöle.

Habe zu einer Klausuraufgabe eine Frage:
Erstellen Sie einen Anlagenspiegel mit folgenden
Geschäftsvorfällen:

  1. Faxgerät für brutto 475,60 erworben u. mit dme max. Betrag
    abschreiben
  2. Grossrechner für 70.000 mit ND 7 Jahre wurde linear
    abgeschrieben. Gekauft am 03.01.03, verkauft am 28.05.06 für
    25.000

Warum wird bei 1. im Anlagenspiegel 410 Euro auf „Abgang“
gebucht. Der „Zugang“ mit 410 Euro ist mir klar (Erhöhung des
AV’s um 410 Euro) aber warum der „Abgang“?

Zugang und Abgang findet sich bei den AHK und der AfA. Bei GWG erfolgt keine Aufnahme der einzelnen Wirtschaftsgüter in den Anlagenbestand, daher werden Zugang und Abgang im gleichen Jahr gebucht.
-> Ansonsten müsstest du jedes GWG im Anlagenbestand fortführen und ausbuchen, wenn es verschrottet wird.

und
warum sind bei Aufgabe 2. 35.000 Euro „kum. abgeschrieben“,
der Buchwert aber bei 40.000 Euro und 10.000 Euro unter „Afa
im Abschlussjahr“?

Hm. Die Aufgabe ist IMHO nicht richtig dargestellt, wenn der Rechner abgeht, kann er am Ende des Jahres keinen Buchwert mehr haben.
Der Rechner wird (in etwa) nach der Hälfte der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verkauft. Daher entspricht der Buchwert der Hälfte der AHK (35.000). Da der Kaufpreis um 10.000 unter dem Buchwert liegt, muss der Rest Aufwand sein. Üblicherweise (ich spreche hier als Praktiker) wird beim Verkauf keine AfA gebucht, sondern Verluste aus Anlagenabgägen.
Auf jeden Fall kann der Rechner am Ende des Jahres 2006 (ich gehe mal davon aus, dass der Anlagenspiegel auf diesen Zeitpunkt erstellt werden soll) keinen Buchwert mehr haben.

Ich danke Euch!
Stef

Ich hoffe dir geholfen zu haben.
Grüsse
Joshua

Hi,

warum sind bei Aufgabe 2. 35.000 Euro „kum. abgeschrieben“,
der Buchwert aber bei 40.000 Euro und 10.000 Euro unter „Afa
im Abschlussjahr“?

mal abgesehen von der seltsamen AfA paßt da was nicht zusammen: Buchwert bei Abgang + kumulierte Abschreibungen ergeben zusammen T€ 75, während der Kaufpreis nur T€ 70 betrug. Entweder ist da noch irgendwas nachträglich aktiviert worden oder bei der Aufgabe stimmt was nicht.

Gruß,
Christian