Hallo,
EÜR-Rechner müssen bei einem Umsatz von über 17500 EUR das vorgeschriebene Formular bei der Steuererklärung nutzen. Soweit ok. Wo findet man im Gesetz die Verpflichtung, einen Anlagenspiegel (Anlagenverzeichnis) abzugeben? Oder ist dessen Abgabe in Wahrheit doch noch freiwillig und wird nur suggeriert durch das Formular, das vom FA veröffentlicht wird?
Man schaue auf http://dejure.org/gesetze/HGB/274a.html nach dem kleine Kapitalgesellschaften nicht zur Aufstellung eines Anlagengitters verpflichtet sind - das müsste doch für EÜR Rechner dann auch gelten.
Liebe Grüße
Herr D aus B