Anlageverlust (Firma insolvent) absetzbar?

Hi,

einige Firmen bieten ihren Mitarbeitern Einlagemöglichkeiten an. Ich spreche hier allerdings nicht von Aktien oder sonstigen Unternehmensanteilen. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Art Konto mit entsprechender Einlagenverzinsung, wie es auch Banken bieten.

Angenommen die Firma geht Pleite und die Einlagen der Mitarbeiter sind entsprechend auch weg.

Kann der geprellte Mitarbeiter das nun in irgendeiner Form in der Steuererklärung als Verlust absetzen?
Wenn ja, wo genau und welche Nachweise muss er mit einreichen?

Vielen Dank für Eure Antworten,
Dante

Hallo

in der Regel ( d. h. es gibt Ausnahmen ) führen Verluste und Wertminderungen der Kapitalanlage nicht zu steuerlich abziehbaren Werbungskosten.

Im Gegensatz zu einer Erfolgsbeteiligung trägt der Arbeitnehmer damit – sofern das Kapital keiner Insolvenzsicherung unterliegt - auch das Risiko des Kapitalverlustes.

Gruss