Anlagevermögen ? Abschreibung -> GWG ?

Hallo,
ich habe einen Computer geschenkt bekommen.

Nun habe ich im laufe des Jahres diverse Teile ausgetauscht und den Comp. aufgerüstet, zwei Monitore gekauft.

Problem:

Was mache ich nun mit den Zukäufen ???

Board -> neu Tausch gegen das Alte -dies war schadhaft-
RAM-Speicher zugekauft -> der alte Speicher war zu gering und nicht mehr kompatibel.
2 Monitore -> stck 250 EU gegen den alten getauscht. -auch der war schadhaft, halte ihn aber für Notfälle in Reserve-
Board mit Grafikkarte aufgerüstet -> Onboardgrafik abgeschaltet und Dualkarte eingebaut
(dadurch 2 Monitore für mehr Platz auf dem Desktop)
CD-Rom erneuert - da altes defekt.
verschiedene Erweiterungen angeschafft -> Router - Printserver - usb-Hub.

Was ist das nun???

Die einzelnen Teile GWG oder Reparatur oder Instandhaltung ???

Keine Ahnung wie es richtig behandelt werden soll in der Buchhaltung.

Wer kann mir hier helfen??

Viele Grüße aus Düsseldorf

Joachim Röder

hi,

die kosten sind zu aktivieren, denn wie es scheint hast du wesentliche bestandteile ausgetauscht. erst durch die zusätzlichen investitionen hat der PC doch für dich einen sinn. also wirst du die kosten dann auf 2 oder 3 jahre abschreiben.

entscheide selber, wie lange der rechner bei dir so durchhält!

gwg sind das nicht, da ein RAM-Baustein wohl nicht selbständig nutzbar ist. oder kann man den noch anderweitig sinnvoll einsetzen (eiskratzer fürs auto???)?

mfg vom

showbee

HI,
heisst das also, dass ich ALLE Teile zu einem Wirtschaftsgut zusammenführe (also Computer) und je nach Datum das „Wirtschaftsgut“ im Wert steigere?

Beginnt der AFA-Zeitraum beim Kauf des esrten „Ersatz- bzw. Ergänzungsteil“ und bestimmt die gesamte Dauer der Abschreibung?


Ich habe damit begonnen das CD-Laufwerk zu erneuern -> da kaputt.
Dann Festplatte zugekauft -> zur Datensicherung
Dann 2 Monitore und die Grafikkarte gekauft -> der alte hatte Probleme
Letztendlich das Board getauscht (wg. Problemen)
Dies erfolgte in einem Zeitraum von 10 Monaten.

Zwischendurch Drucker - Scanner - Router - Printserver ect. nach Bedarf zugekauft. (speziell diese Teile sind alle unter 410 EU)
sind diese Teile nicht als GWG anzusetzen??

Ist es nicht so, dass es sich vielleicht doch um Reparaturen handelt?
Wenn ich z.B. den Motor meines Autos tauschen muss (wesentlich) ist es eine Reparatur und wird sofort komplett angeschrieben.
-> Hier ist der „Motor“ doch das Board mit der CPU und RAM… oder???

Vielleicht sollte ich der Firma (es handelt sich um eine GmbH) den ursprünglichen Computer schenken oder für nen Euro verkaufen, damit er als Bestand in das Betriebsvermögen kommt und dann „repariert“ wird??

Ist irgendwie verwirrend (zumindest für mich).

Ich will aber das Vorgehen richtig in der Buchhaltung behandeln, um evt. Diskussionen in der Zukunft zu vermeiden.

JR aus D.

hi,

die frage ist: war der rechner bei schenkung schon nutzbar?
wenn ja --> reparaturen = sofortiger aufwand
wenn nein --> anschaffungskosten, abschreibung beginnt bei erstmaliger nutzbarkeit.

zur selbständigen nutzbarkeit von PC-perepherie (drucker, bildschirm, scanner etc.) gab es mal ein FG urteil, habe hier aber kein aktenzeichen zur hand. tenor: drucker etc. sind selbst. nutzbar, wenn es mehrere einsatzmöglichkeiten im betrieb gibt (bsp. TFT display kann als bildschirm am rechner udn am laptop angeschlossen werden).

mfg vom

showbee

Hi,
der Rechner war schon direkt nutzbar - er wurde mir geschnkt.
Im laufe des Betriebes in der Firma kamen nach und nach die Ausfälle bezw. notwendigen Erweiterungen.

Ich kann (da mir geschenkt) den Rechner der GmbH verkaufen, damit er erst mal aktiviert wird. -! Euro ??-

Erhöhen die internen Erweiterungen -z. B. FP - Grafikkarte- den Wert?

Die anderen Teile (externe Erweiterungen) sind natürlich auch an möglichen anderen Rechnern nutzbar.
Wenn ich nun noch einen Rechner kaufe - wird dieser an die (externen Erweiterungen angeschlossen - -> also GWG oder aktivieren als eigenständiges WG?

Gruß
JR aus D.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi,

der Rechner war schon direkt nutzbar - er wurde mir geschnkt.
Im laufe des Betriebes in der Firma kamen nach und nach die
Ausfälle bezw. notwendigen Erweiterungen.
Ich kann (da mir geschenkt) den Rechner der GmbH verkaufen,
damit er erst mal aktiviert wird. -! Euro ??-

es ist immer wieder herrlich, wenn details nach und nach kommen… kann es sein, dass du eine GmbH hast und den pc als privatperson geschenkt bekommen hast? wenn es so ist, kannst du den PC zum objektiven wert (schau bei ebay nach, was so eine krücke an wert hat) an deine gmbh verkaufen. wenn du ihn als einzelunternehmen nutzt, kannst du ihn zum gleichen wert einlegen ins vermögen.

Erhöhen die internen Erweiterungen -z. B. FP - Grafikkarte-
den Wert?

nein, wenn du die aufwendungen als reparaturkosten sofort als betriebsausgaben abziehst, ja wenn du die kosten nachaktivierst (zuschreibungen).

mfg vom

showbee