Anlagevermögen oder Aufwand ?

Gegenstand: Dispenser - Kaufpreis zwischen 1.000 - 2.000 Euro netto.

Ein Dispenser (für Geldgewinnspielgeräte, besser bekannt als Dattelautomaten/Spielautomaten) ist für die Annahme von Geldscheinen und auch Ausgabe von Geldscheinen zuständig. Der Dispenser wird in das Gerät eingebaut. Das Gerät funktioniert aber auch ohne Dispenser, also nur mit Münzen.

Ich würde den Dispenser also als eigenständigen Gegenstand sehen, auch wenn er alleine ohne den Dattelautomaten keinen Sinn macht. Also als Anlagevermögen, Abschreibung auf mehrere Jahre. Kein Material/Ersatzteil.

Hallo,

Gegenstand: Dispenser - Kaufpreis zwischen 1.000 - 2.000 Euro
netto.

eine selbständige Nutzbarkeit ist bei einem Bauteil, dass eingebaut wird, schwer vorstellbar. Ist ja nicht wie ein tragbares Navigationsgerät, dass man in mehreren verschiedenen PKW benutzt, sondern es dient ausschließlich dem Zweck des einen Dattelautomaten. Also ist es wohl dem Dattelautomaten zuzurechnen. Als Reparatur oder Wartung ist es wohl auch nicht einzustufen.

Ich würde es als nachträgliche Anschaffungskosten aktivieren und mit dem Dattelautomaten über dessen Restnutzungsdauer abschreiben.

Darauf ein Gurgleurp!