Anlagevermögen

Hallo zusammen,

ein Freiberufler möchte sein Anlagevermögen auflisten.
Er hat ein Büro eingerichtet. Muss er jedes einzelne Möbelstück, das über 150 Euro gekostet hat, auflisten, oder kann er einen GEsamtpreis für die Büroausstattung angeben?
Insgesamt fallen beim Renovieren ja viele kleinere Summen an, kann der die zu einer größeren zusammenfassen?

Abschreiben kann er nur Dinge, die über 410 Euro gekostet haben, stimmts?
Was passiert dann mit den Dingen, die weniger kosten? Wozu muss er die überhaupt auflisten?

Fragt Bixie

Hallo,

ein Freiberufler möchte sein Anlagevermögen auflisten. Er hat ein Büro eingerichtet. Muss er jedes einzelne Möbelstück, das über 150 Euro gekostet hat, auflisten, oder kann er einen Gesamtpreis für die Büroausstattung angeben?

Alles was selbständig nutzungsfähig ist, muss auch einzeln aufgelistet werden.

Insgesamt fallen beim Renovieren ja viele kleinere Summen an, kann der die zu einer größeren zusammenfassen?

Hat diese Frage jetzt etwas mit Anlagevermögen zu tun?

Abschreiben kann er nur Dinge, die über 410 Euro gekostet haben, stimmts?

Nein, er kann auch Anlagevermögen unter 410€ abschreiben. Die Bewertung als GWG ist eine Option, die der Unternehmer hat, aber nicht ausüben muss.

Was passiert dann mit den Dingen, die weniger kosten? Wozu muss er die überhaupt auflisten?

Das EStG sieht hier eben trotz sofortiger Abschreibung eine besondere Aufzeichnungspflicht vor. Diese Dingen dürfen also nicht irgendwo im Aufwand verschwinden, sondern das FA will wissen, was und wieviel sofort abgeschrieben wurde. Lediglich bis 150€ kann es sofort im Aufwand verschwinden. Hierfür ist jedoch nicht zwangsläufig ein besonderes Verzeichnis notwendig. Das Ganze ist wie immer sehr übersichtlich im Gesetz formuliert ;o) http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
Hier konkret im Absatz 2. Es ist also nicht unbedingt ein extra Verzeichnis notwendig, es darf auch aus der Buchführung hervorgehen. Dies wird meist dadurch erreicht, dass für die GWG ein separates Konto geführt wird. (Ja, ich weiß, es gibt bei EÜR keine Konten, aber die allermeisten Programme machen das im Hintergrund trotzdem so) Bei einer EÜR taucht das dann im Formular in Zeile 33 auf.

Grüße