Anlageverzeichnis jährlich od. dauerhaft?

„Dieses Verzeichnis muss übrigens laufend geführt werden.“
Ist so irgendwo im Netz zu lesen - ist das so zu verstehen, das jeweils ein Anlageverzeichnis für jedes Jahr laufend geführt werden kann/muss oder ein einziges ab Firmengründung? Also kann jährlich ein aktuelles der EÜR beigelegt werden oder ist das jeweils das im vergangenen Jahr lediglich ergänzte?
Danke, Helge

Also kann jährlich ein aktuelles der EÜR beigelegt werden oder
ist das jeweils das im vergangenen Jahr lediglich ergänzte?
Danke, Helge

Das Ding ist laufend zu führen…

Die Endbestände von Jahr 01 sind die Anfangsbestände von 02.
Die Endbestände von 02 sind die Anfangsbestände 02 + Anschaffungen + Abschreibungen usw…