Anlagewert für AfA/Nutzungsdauer

Hallo,

wenn ein PKW in das Betriebsvermögen aufgenommen wurde (sagen wir einmal 20% Abschreibung pro Jahr), in den Steuerjahren a, b, c aber vom FA nicht als Betriebsvermögen/-ausgabe zugelassen wurde, ab dem Steuerjahr d wieder als Betriebsvermögen/-ausgabe auftaucht (nachdem man das FA von seiner Erwerbs-Absicht überzeugen konnte), wie viel kann man dann in der Folge noch absetzen?

Nur für die
Jahre d und e (2 x 20%)
oder für die
Jahre d, e, f, g und h (5 x 20%)
?

Der Zustand des PKWs ist tadellos (und der KM Stand niedrig) und er wird voraussichtlich bis zum Jahr n+ eingesetzt werden.

Gruß und Danke.

Hallo,

entschuldigung ich versteh die Frage nicht so ganz:

(nachdem man das FA von seiner Erwerbs-Absicht überzeugen konnte)

Handelt es sich um ein Fahrzeug, das in der Zukunft angeschafft werden sollte und es wurde in den Vorjahren eine Ansparrücklage gebildet?

Und diese Ansparrücklage wurde vom FA nicht anerkannt? Ist das hier der Sachverhalt?

Wie sonst sollte man das FA erst überzeugen müssen, wenn man das Fahrzeug schon gekauft hat.

Fragende Grüße von Soni

Hallo,

entschuldigung ich versteh die Frage nicht so ganz:

Fragende Grüße von Soni

Am besten, ich formuliere die abstrakte Frage neu:

Ein PKW wird vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen übernommen und per AfA abgeschrieben, je 20% in den drei Steuerjahren a, b, c (z.B. a = 2002).

Bei einer Betriebsprüfung wird dies (die 3 x 20% AfA) aber nicht als Betriebsausgabe akzeptiert. [Auf Gründe dafür muss man nicht eingehen, aber ein theoretischer abstrakter Grund könnte sein, dass das FA nicht zwei Firmenwagen akzeptiert für einen Einzelunternehmer in seiner „Gründungsphase“ - sondern eben nur einen Firmenwagen.]

In den darauffolgenden Steuerjahren d, e, f, g, h, … (z.B. d = 2005) ändert sich die Situation, der (ehemals zweite) PKW wird zum alleinigen und eindeutigen Firmenwagen und wieder in das Betriebsvermögen aufgenommen und wieder per AfA zu 20% pro Jahr abgeschrieben.

Die Frage ist nun wie oft diese 20% abgeschrieben werden können:
(A) NUR NOCH ZWEIMAL für die Steuerjahre d und e (Steuerjahre 2005 und 2006, um ein Beispiel für d und e zu geben)
(B) NOCH FÜNFMAL (2005 … 2009)

Wie komme ich zu der Frage?
Nun im Steuerjahr a (aka 2002) taucht der PKW auf und hat einen „Buchwert“, sagen wir 100%. Da in den Steuerjahren 2002 … 2004 die AfA von 20% nicht berücksichtigt wird, ist der Buchwert in 2005 ja immer noch 100%.

Kann man jetzt noch 5 x 20% absetzen (in 2005 … 2009)
Kann man nur 2 x 20% absetzen (2005 … 2006)

ODER (was mir gerade beim Schreiben der letzen Zeile eingefallen ist)

© Muss man den tatsächlichen (Gebraucht-)Wert des PKW und die Nutzungsdauer ab 2005 neu bestimmen (z.B. 60% bei der EB 2005 mit ND 4 Jahre für den mittlerweile 3 Jahre alt gewordenen PKW) und danach abschreiben (also gemäß vorigen z.B.: 4 x 15% für 2005 … 2008).

Habe ich es jetzt noch komplizierter gemacht?

P.S. Anfang 2005 habe der zu diesem Zeitpunkt 3 Jahre alt gewordene PKW einen Gebrauchtwert von ca. 60% des damaligen Neupreises von 100%, der also über dem Buchwert liegt, wäre der PKW mit 3 x 20% abgeschrieben worden.

Gruß.

Gebrauchtwagenkauf (Privatvermögen nach Betriebsve
Hallo,

da die Antwort ausbleibt, muss ich mich in dieser Frage selbst zum Experten gestalten.

Da die Antwort auf meine Frage perfekt und ausführlich in

http://213.145.82.2/homepages/buchfuehrung_bilanz/pt…

zu finden ist, kann ich die Antwort abkürzen:

„Anschaffungspreis“ des gebrauchten PKW, der von Privatvermögen nach Betriebsvermögen wandert, ist wohl der Marktwert.

Nutzungsdauer muss bei einem gebrauchten PKW neu geschätzt werden. Richtlinie könnte sein, wann der PKW wohl seine 120000km Grenze erreichen wird.

Will man die AfA wegen zu erwartender steigender Umsätze strecken, dann kann man bei einem Wagen der oberen Mittelklasse mit niedrigem KM Stand sicherlich noch 4 Jahre ansetzen - so stelle ich mir das vor.

Sofort schließt sich eine praktische Frage an (was wenn der Wagen im Steuerjahr zuvor mit viel zu niedrigem Einlagewert aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen übernommen wurde - viel geringer als der Marktwert, kann man das dann im aktuellen Steuerjahr wieder korrigieren? -> neuer Thread).

Gruß