Hallo,
entschuldigung ich versteh die Frage nicht so ganz:
Fragende Grüße von Soni
Am besten, ich formuliere die abstrakte Frage neu:
Ein PKW wird vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen übernommen und per AfA abgeschrieben, je 20% in den drei Steuerjahren a, b, c (z.B. a = 2002).
Bei einer Betriebsprüfung wird dies (die 3 x 20% AfA) aber nicht als Betriebsausgabe akzeptiert. [Auf Gründe dafür muss man nicht eingehen, aber ein theoretischer abstrakter Grund könnte sein, dass das FA nicht zwei Firmenwagen akzeptiert für einen Einzelunternehmer in seiner „Gründungsphase“ - sondern eben nur einen Firmenwagen.]
In den darauffolgenden Steuerjahren d, e, f, g, h, … (z.B. d = 2005) ändert sich die Situation, der (ehemals zweite) PKW wird zum alleinigen und eindeutigen Firmenwagen und wieder in das Betriebsvermögen aufgenommen und wieder per AfA zu 20% pro Jahr abgeschrieben.
Die Frage ist nun wie oft diese 20% abgeschrieben werden können:
(A) NUR NOCH ZWEIMAL für die Steuerjahre d und e (Steuerjahre 2005 und 2006, um ein Beispiel für d und e zu geben)
(B) NOCH FÜNFMAL (2005 … 2009)
Wie komme ich zu der Frage?
Nun im Steuerjahr a (aka 2002) taucht der PKW auf und hat einen „Buchwert“, sagen wir 100%. Da in den Steuerjahren 2002 … 2004 die AfA von 20% nicht berücksichtigt wird, ist der Buchwert in 2005 ja immer noch 100%.
Kann man jetzt noch 5 x 20% absetzen (in 2005 … 2009)
Kann man nur 2 x 20% absetzen (2005 … 2006)
ODER (was mir gerade beim Schreiben der letzen Zeile eingefallen ist)
© Muss man den tatsächlichen (Gebraucht-)Wert des PKW und die Nutzungsdauer ab 2005 neu bestimmen (z.B. 60% bei der EB 2005 mit ND 4 Jahre für den mittlerweile 3 Jahre alt gewordenen PKW) und danach abschreiben (also gemäß vorigen z.B.: 4 x 15% für 2005 … 2008).
Habe ich es jetzt noch komplizierter gemacht?
P.S. Anfang 2005 habe der zu diesem Zeitpunkt 3 Jahre alt gewordene PKW einen Gebrauchtwert von ca. 60% des damaligen Neupreises von 100%, der also über dem Buchwert liegt, wäre der PKW mit 3 x 20% abgeschrieben worden.
Gruß.