Anlaufstelle fuer Alleinerziehende?

Hallo Wissende,

ein Ehepaar (Deutscher, EU-Auslaenderin) trennt sich und kuendigt dabei gemeinschaftlich die bestehende 130qm Wohnung. Der Ehemann zieht aus (und wohnt nun 400km entfernt), war aber vorher bei der Stadt und hat die Zusage erhalten, dass es dort eine Stelle gibt, die Frau und Kind aktiv bei der Wohnungs- und Arbeitssuche unterstuetzt.

Frau und Kind (5.5J) bleiben zurueck und suchen in den verbleibenen 4 Monaten eine Wohnung im Rhein Main Gebiet und natuerlich Arbeit.

Nun stellen sich nach 2 Wochen folgende Probleme dar

  1. Die benannte Stelle bei der Stadt weigert sich, taetig zu werden. Es wurde an das Sozialamt verwiesen. Ein Antrag dort waere aber aufgrund der Hoehe des erhaltenen Unterhalts sinnlos, mal abgesehen davon, dass auch dort ausgesagt wurde, dass man selbst bei „Beduerftigkeit“ keine Wohnung vermitteln werden koenne.
    2a. Makler weigern sich, ueberhaupt taetig zu werden, da die Ehefrau+Kind nur vom Unterhalt leben.
    2b. Makler fordern vom getrennt lebenden Ehemann Bestaetigungen ueber Einkuenfte -oder- eine Mitunterschrift unter den Mietvertrag - oder- sogar eine Buergschaft (Ist dieses ueblich und wie vertraegt sich das mit dem Trennungsjahr?)
  2. Makler/Hauseigentuemer weigern sich zusaetzlich, an Mieter mit Kindern zu vermieten
  3. Die Stadt weigert sich einen Kindergartenplatz zu vergeben (Gab es da nicht seit geraumer Zeit ein Anrecht darauf?) Aufgrund eines Streits der Mutter mit dem bisherigen (privaten) Kindergarten verliess das Kind vor Monaten eben diesen (wie auch die beiden KG davor).

Frage nun in den Raum: Gibt es in dem genannten Raum (Grossraum Frankfurt) eine Stelle, an die sich die Frau wenden kann, um tatsaechlich aktive Hilfe zu erfahren?

Wie haben andere alleinerziehende Muetter in dem genannten Ballungsraum eine Wohnung gefunden/bekommen?

Gruss
est!

PS Das Weiterwohnen in der bisherigen Wohnung duerfte aus diversen Gruenden ausgeschlossen werden (u.a. die Streitigkeiten der Ehefrau mit den anderen Mietparteien bzw. der Vermieterin).

Hallo,

Kann auf viele Dinge keine Antowrt geben, vll im Rechtsbrett? Aber einige Gedanken und Tips:

  1. Makler/Hauseigentuemer weigern sich zusaetzlich, an Mieter
    mit Kindern zu vermieten

Ist hier auch so!! Die Frage ist ja auch, ob man einen Makler braucht, oder nicht eventuell selbst aktiv werden kann.

  1. Die Stadt weigert sich einen Kindergartenplatz zu vergeben
    (Gab es da nicht seit geraumer Zeit ein Anrecht darauf?)
    Aufgrund eines Streits der Mutter mit dem bisherigen
    (privaten) Kindergarten verliess das Kind vor Monaten eben
    diesen (wie auch die beiden KG davor).

Wenn die Mutter drei (!!!) Kindergärtenplätze sausen läßt , wegen Streitigkeiten (warum eigentlich ? Finde ich seltsam!), kiann es sein,d as die Stadt sich weigert - schließlich hatte sie ja drei (!!!) Kitaplätze, warum sollte da noch ein vierter her ?
Mal davon ab gibt es ja auch noch andere Träger, als die Stadt . das JA allerdings muss einen Platz bereitstellen (rechtsanspruch?), wobei der weder in der Nähe noch von ihr befürwortet werden muss. Nimmt sie den nicht, Pech gehabt. ! Vll war da ja einer der anderen beiden drunter?

Wie haben andere alleinerziehende Muetter in dem genannten
Ballungsraum eine Wohnung gefunden/bekommen?

Kann zu eurem Ballungsraum nichts sagen, aber weiß, das hier im Ruhrgebiet alleinerziehende Mütter über Wohnungsgesellschaften wie die deutsche Annington uä eigentlich immer Wohnungen finden, die bezahlbar sind - allerdings keine Luxuswohnungen, weiß ja nicht, was besagte Dame für Ansprüche hat.

Andere Variante sind Wohnungsgenossenschaften, die auch Alleinerziehende mit Kindern durchaus nehmen.

PS Das Weiterwohnen in der bisherigen Wohnung duerfte aus
diversen Gruenden ausgeschlossen werden (u.a. die
Streitigkeiten der Ehefrau mit den anderen Mietparteien bzw.
der Vermieterin).

Kann diese Frau auch noch was anderes ausser streiten ? Hört sich für mich sehr negativ an, vll ist es auch ihr auftreten, was dazuführt, das sie keine Wohnung bekommt???

lg

Brenna

Hi Brenna,

Ist hier auch so!! Die Frage ist ja auch, ob man einen Makler
braucht, oder nicht eventuell selbst aktiv werden kann.

das wäre sie ja, aber leider ohne Resultate… Und der Ehemann bekommt nur mitgeteilt, dass niemand hilft bzw. niemand eine Wohnung zur Verfuegung stellt, so dass Option 2 (siehe unten) angegangen werden muesste…

Wenn die Mutter drei (!!!) Kindergärtenplätze sausen läßt ,
wegen Streitigkeiten (warum eigentlich ? Finde ich seltsam!),

von den dreien war nur einer von der Stadt, die anderen beiden private KG.
Es ging da um die Art, wie die Kindergartenmitarbeiterinnen die Kinder erziehen (bzw. nicht), um die „inakzeptablen“ Sachen, die in der dort angebotenen Nahrung vorhanden sind und auch um die Nationalitaeten und das Verhalten der anderen Kinder. Der Vater haette die Tocher bereits im ersten KG gelassen, denn er hat das alles fuer normal gehalten und der Tochter selbst hat es dort gut gefallen.

Mal davon ab gibt es ja auch noch andere Träger, als die Stadt
. das JA allerdings muss einen Platz bereitstellen

Wirklich? Dann koennte der Vater ja das Amt diesbezueglich anrufen …

allerdings keine Luxuswohnungen, weiĂź ja nicht, was besagte
Dame fĂĽr AnsprĂĽche hat.

Zu hohe wahrscheinlich, zumindestens dafuer, dass man dafuer eigentlich gar nicht arbeiten möchte, weil es in D keine adäquaten Jobs fuer sie gäbe.

sich fĂĽr mich sehr negativ an, vll ist es auch ihr auftreten,
was dazufĂĽhrt, das sie keine Wohnung bekommt???

durchaus denkbar, denn sie will eigentlich auch nicht in D leben, allerdings auch nicht in ihrem Heimatland. Sie moechte (Option 2) lieber inkl. Kind aus D weg (Das JA hat hier -ohne ihr Wissen- allerdings schon eine klare Aussage zu Gunsten des Vaters abgegeben).

Problem nur: Was, wenn man auf diese Weise bis 2 Wochen (die Zeit, die sich der Ehemann fuer die vertragsgemaesse Räumung und Renovierung der Wohnung nehmen will) vor Ende der jetzigen Mietzeit immer noch nichts gefunden hat…

Gruss
est!

Hallo,

bei wem lebt denn das Kind ? Wäre es eine Option , das Kind zum Papa zu nehmen?

Definitiv besteht in deutschland ein rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem 1. LJ.

Und auf wen läuft den der Mietvertrag? läuft er auf den Mann, hat sie ja keinen Anspruch dort zu wohnen und halt einfach Pech gehabt… Aber das würde ich definitiv im Rechtsbrett nachfragen.

Lg

Brenna

Hi Brenna,

bei wem lebt denn das Kind ? Wäre es eine Option , das Kind
zum Papa zu nehmen?

der Vater wuerde das Kind natuerlich zu sich nehmen. Nur waere es hier so, dass die Ehefrau das Kind nicht herausgibt (auch jetzt nicht beim Besuch oder zum Besuch der Grosseltern) und spaeter dann durch einen Wegzug in ein Drittland gaenzlich entziehen wĂĽrde (aber das ist hier ein anderes Thema, was auch schon hier diskutiert wurde)

Und auf wen läuft den der Mietvertrag? läuft er auf den Mann,
hat sie ja keinen Anspruch dort zu wohnen und halt einfach
Pech gehabt… Aber das würde ich definitiv im Rechtsbrett
nachfragen.

Es würde sich hier um einen Mietvertrag handeln, auf dem beide Namen aber nur die Unterschrift des Ehemanns stehen wuerde. Auf der Kuendigung stehen dann aber beide Namen, so dass sich diese Frage hier nicht stellt (Ein RA hatte dieses empfohlen, um etwaige Unklarheiten zu beseitigen). Es stuende der Ehefrau natuerlich frei, die Wohnung weiter zu mieten (gaebe es da nicht die anderen genannten Hinderungsgruende), nur … wäre eine 75qm Wohnung weniger als halb so teuer und man könnte mit dem restlichen Unterhalt durchaus gut leben (resp. das Halten der derzeitigen Wohnung koennte - solange die Ehefrau keine Arbeit aufnehmen will- zu einem pekunären Problem werden).

Gruesse
est!

Definitiv besteht in deutschland ein rechtsanspruch auf einen
Kitaplatz ab dem 1. LJ.

Ist denn Kita gleich Kindergarten?

Hallo

bei wem lebt denn das Kind ? Wäre es eine Option , das Kind
zum Papa zu nehmen?

der Vater wuerde das Kind natuerlich zu sich nehmen. Nur waere
es hier so, dass die Ehefrau das Kind nicht herausgibt (auch
jetzt nicht beim Besuch oder zum Besuch der Grosseltern) und
spaeter dann durch einen Wegzug in ein Drittland gaenzlich
entziehen wĂĽrde (aber das ist hier ein anderes Thema, was auch
schon hier diskutiert wurde).

Was heißt „nicht herausgibt“? Holt der Vater sein Kind nicht jedes zweite Wochenende zu sich? Mit welchem recht sollte die Mutter das verweigern?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Mutter ja möglicherweise bald ohne Wohnung dasteht, wäre ja vllt zumindest vorläufig der Aufenthalt des Kindes vllt doch eine Option.

greetz
Der Kater

Definitiv besteht in deutschland ein rechtsanspruch auf einen
Kitaplatz ab dem 1. LJ.

Ist denn Kita gleich Kindergarten?

http://www.kita.de/wissen/kinderbetreuung/rechte-und…

Dort steht gut beschrieben, wer welchen Anspruch hat.

Hi Mikesch,

Was heißt „nicht herausgibt“? Holt der Vater sein Kind nicht
jedes zweite Wochenende zu sich? Mit welchem recht sollte die
Mutter das verweigern?

der Vater faehrt alle 2 Wochen hin und verbringt die Zeit mit dem Kind.
Verweigert wird das mit „Deutsches Recht interessiert mich nicht; das Kind gehört mir, der Mutter“ und der Drohung mit dem Kind anderenfalls in das Heimat- oder Drittland zu verschwinden.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Mutter ja möglicherweise
bald ohne Wohnung dasteht, wäre ja vllt zumindest vorläufig
der Aufenthalt des Kindes vllt doch eine Option.

Fuer die Mutter besteht die Alternative, sollte sie keine Wohnung finden, nur darin, mit dem Kind das Land zu verlassen… Hier muesste dann wohl ein Richter kurzfristig ueber das ABR entscheiden.

Gruss
est!

Hi,

Verweigert wird das mit „Deutsches Recht interessiert mich
nicht; das Kind gehört mir, der Mutter“ und der Drohung mit
dem Kind anderenfalls in das Heimat- oder Drittland zu
verschwinden.

Achso?! Aber beim Unterhalt ist Deutsches Recht dann doch das MaĂź der Dinge??
Da wär ja wohl mal ein Gespräch mit dem Jugendamt angebracht. Einfach mal, um rauszufinden, was die Behörden davon halten und an welcher Stelle sie auch Hilfestellung geben könnten.

Greetz
Der Kater

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Hi Mikesch,

Achso?! Aber beim Unterhalt ist Deutsches Recht dann doch das
MaĂź der Dinge??

ja, und das auch nur als unterstes Minimum. Die KM erwartet, dass der KV hier deutlich ueber dem Regelsaetzen und auch deutlich ueber dem im Ehevertrag vereinbarten zahlt, vom fuer die „Rente“ Ersparten versteht sich, denn aufgrund der Marktlage und der böswilligen aber natuerlich nicht nachweisbaren Intervention eines Ex-Kunden (*) hat der KV (Freiberufler) seit einiger Zeit kein Projekt …

Da wär ja wohl mal ein Gespräch mit dem Jugendamt angebracht.

das Gespraech hat schon seitens des Kindsvaters stattgefunden. Das JA hat dem KV inoffiziell empfohlen, dass Kind selbst bei einer „Gelegenheit“ an den neuen Wohnort mitzunehmen und dann das ABR zu beantragen, aber auch darauf hingewiesen, dass das Ergebnis dieses Antrags offen waere (wie man andernfalls das Problem „KM haut mit Kind in Drittland ab sobald sie eine Aufforderung des Gerichts bekommt“ umgehen will, blieb ungeloest).

Gruss
est!

(*) ein Kunde, der sich nicht an die geschlossenen Vertraege halten wollte und diverse grosse Headhunter mit Drohungen aufgefordert hat, an den KV keine Projekte mehr zu vergeben