Hallo liebe WWWler,
wir vermieten zum ersten Mal und suchen nun nach der geeigneten Form die Kaution zu hinterlegen. Kann mir jemand sagen, wie wir das am besten anstellen Sprabuch/ Konto/ Etc. ???
Danke,
Alexandra
Hallo liebe WWWler,
wir vermieten zum ersten Mal und suchen nun nach der geeigneten Form die Kaution zu hinterlegen. Kann mir jemand sagen, wie wir das am besten anstellen Sprabuch/ Konto/ Etc. ???
Danke,
Alexandra
Auch hallo.
An sich wäre die Frage im Brett ‚Mietrecht‘ besser plaziert gewesen. Aber trotzdem ein paar allg. Hinweise. Die Mietkaution sollte getrennt vom restlichen Vermögen des Vermieters aufbewahrt werden, z.B. auf einem Treuhandkonto. Zudem sollte die max. Kündigungsfrist desselben durch den maximalen Zeitraum bis zur Rückzahlung der Kaution definiert sein. Die dabei gutzuschreibenden Zinsen erhöhen zum einen die Kaution und sind dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses ebenso auszuhändigen (sofern die Kaution nicht für Reparaturen oder noch nicht bezahlte Abrechnungen verwendet werden sollen)
Noch eine Liste wg. der rechtlichen Grundlagen:
http://blog.blindwerk.de/?p=163 (allerdings nur AG, von daher evtl. nicht universell gültig)
http://www.steuernetz.de/homepages/vv/vermieterlex/k… (max. 3 Monatsmieten als Kaution)
HTH
mfg M.L.
Hi Alexandra,
Sprabuch/ Konto/ Etc. ???
bei der Bank / Raiba / Sparkasse ein Sparkonto eröffnen und dem Bearbeiter sagen, dass darauf eine Mietkaution angelegt wird, den Rest weiß der Herr von der Bank dann schon. Ein Treuhandkonto ist für diesen Zweck zu teuer und auch völlig unnötig. Wenn der Mieter die absolute Sicherheit haben möchte, kann er die Kaution selbst anlegen, muss allerdings dafür sorgen, dass er ohne den Vermieter keinen Zugriff auf das Geld hat. (Da mir diese Regelung zu dämlich ist, habe ich mich um Details moch nie gekümmert).
Gruß Ralf
Ich habe früher Mietkautionen in Bundesschatzbriefen angelegt (könnte sein, dass die inzwischen anders heißen). Das ist kostenfrei und die Zinsen steigen von Jahr zu Jahr. Allerdings ist der Betrag für ein Jahr festgelegt, erst danach kannst Du das Geld täglich zurückrufen.
Hallo Alex,
gar nicht als Vermieter anlegen… sondern der Mieter legt sein Vermögen selbst bei einer Bank seines Vertrauens an und tritt nun die Verfügung an dich ab - auch damit kennen sich die vorgenannten Bankmitarbeiter aus. Der Mieter kommt nun nur noch mit deiner Einwilligung oder bei Kündigung auch dann nur mit deiner Einwilligung an sein Geld. Vorteil - du bist vollkommen aus einer Diskussion heraus ob denn nun das Geld des Mieters gut oder schlecht angelegt ist - evtl. auch später falls man sich einmal ganz harmonisch trennen sollte. Das praktiziere ich seit 10 Jahren ohne Probleme so.
Gruss Keuper
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Hi,
was haltet ihr davon?
http://www.dasgoldenesparbuch.de
Grüße
Thomas
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