Hallo,
wenn eine Anleihe unter pari, also z. B. zu einem Kurs von 95 % gekauft wird und bei Fälligkeit dann zu 100% vom Emittenten zurückgezahlt wird - was gilt dann für die Differenz zwischen Einstandskurs (95%) und Rückzahlung? Müssen diese 5 % irgendwie versteuert werden?
Soll sich in dieser Hinsicht in der Zukunft etwas ändern? Stichwort Spekulationsfrist.
Was wäre bei Null-Kupon-Anleihen, die also keine nominale Verzinsung haben, sondern bei denen die „Verzinsung“ über die Differenz zw. Kaufkurs und Rückzahlung realisiert wird?