Anleihe unter pari kaufen und Rückzahlung zu 100%

Hallo,

wenn eine Anleihe unter pari, also z. B. zu einem Kurs von 95 % gekauft wird und bei Fälligkeit dann zu 100% vom Emittenten zurückgezahlt wird - was gilt dann für die Differenz zwischen Einstandskurs (95%) und Rückzahlung? Müssen diese 5 % irgendwie versteuert werden?

Soll sich in dieser Hinsicht in der Zukunft etwas ändern? Stichwort Spekulationsfrist.

Was wäre bei Null-Kupon-Anleihen, die also keine nominale Verzinsung haben, sondern bei denen die „Verzinsung“ über die Differenz zw. Kaufkurs und Rückzahlung realisiert wird?

Hi,

ich habe mich rein theoretisch vor kurzem damit beschäftigt und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

Damit für :smile: Vater Staat :frowning: genug abfällt hat man die sogenannte Finanzinnovation erfunden und diese als steuerpflichtig erklärt.
Dazu gehört noch die Disagiostaffel, in dieser wird festgelegt wann eine solche Anleihe als Finanzinnovation eingestuft wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Disagiostaffel

Es hängt also von Laufzeit und Disagio ab, wer das Geld bekommt.

Soll sich in dieser Hinsicht in der Zukunft etwas ändern?
Stichwort Spekulationsfrist.

Na klar, ab da ist alles steuerpflichtig.
Irgendwer muß doch die Unternehmenssteuerreform bezahlen.

Was wäre bei Null-Kupon-Anleihen, die also keine nominale
Verzinsung haben, sondern bei denen die „Verzinsung“ über die
Differenz zw. Kaufkurs und Rückzahlung realisiert wird?

Siehe oben, aber wenn die keine Finanzinnovation sind liegt die Rendite bei maximal fetten 1%.

cu

Hallo,

Danke für den Hinweis. Dann gilt aber für eine Anleihe mit normalem Kupon (z. B. 4% - keine Null-Kupon-Anleihe) und lediglich aufgrund von Marktentwicklungen derzeit niedrigem Kurs von z. B. 95 %, dass die Differenz zur vollen Rückzahlung bei Fälligkeit dann doch steuerfrei ist.

ich habe mich rein theoretisch vor kurzem damit beschäftigt
und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

Damit für :smile: Vater Staat :frowning: genug abfällt hat man die
sogenannte Finanzinnovation erfunden und diese als
steuerpflichtig erklärt.
Dazu gehört noch die Disagiostaffel, in dieser wird festgelegt
wann eine solche Anleihe als Finanzinnovation eingestuft wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Disagiostaffel

Es hängt also von Laufzeit und Disagio ab, wer das Geld
bekommt.

Soll sich in dieser Hinsicht in der Zukunft etwas ändern?
Stichwort Spekulationsfrist.

Na klar, ab da ist alles steuerpflichtig.
Irgendwer muß doch die Unternehmenssteuerreform bezahlen.

Was wäre bei Null-Kupon-Anleihen, die also keine nominale
Verzinsung haben, sondern bei denen die „Verzinsung“ über die
Differenz zw. Kaufkurs und Rückzahlung realisiert wird?

Siehe oben, aber wenn die keine Finanzinnovation sind liegt
die Rendite bei maximal fetten 1%.

cu

Hallo zurück!

All diese Anleihen haben kein einziges spekulatives Element, sondern jeweils eine gesicherte Verzinsung (im Bsp. von 5%). Insofern findet die so genannte Spekulationsfrist für Wertsteigerungen im (privaten) Vermögensstamm sicherlich gar keine Anwendung. Nachzulesen ist das unter § 20 II S. 1 Nr. 4, Satz 2 (für die Zerobonds) EStG.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]