Hallo. In Zusammenhang mit mittelalterlichem Rechtswesen bin ich auf das Wort ‚Anleite‘ gestossen, habe
aber keine Erklärung dazu gefunden.
Kann mir jemand weiterhelfen? Danke, Frank
Hallo, Frank,
das Wort scheint eine sehr große Bedeutungsbreite zu haben, wie ich bei einem Blick ins Deutsche Rechtswörterbuch bemerkte.
Gib es hier unter Suchwort ein: http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/
Dann kannst du gucken, welche Bedeutung in deinem Kontext am ehesetn passt.
Gruß Fritz
1494: für anlait oder ansidlung 4 pfennig reichen
Hallo, Frank
Sieh dich im Deutschen Rechtswörterbuch um:
„… soll der innemer [zuziehende Bauer] für anlait oder ansidlung … 4 ß (pfennig) reichen und der uberantwurter für schreiben in das grundpuch 6 kr. oder 24 (pfennig) geben
1494 Steiermark …“
„… die Anleit (I 2 a) entrichten
dem lehenherrn für die investitur anlaiten …“
„… anleiten (…) jedermänniglich zuer schuldigkeit angeleitet …“
http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/
Gruss
Adam