Folgender theoretischer Fall:
Person A hat bei einer Möbelfirma (die mit dem „ü“ im Namen) ein Schlafzimmer
bestellt - die Lieferung dauert acht Wochen, für diese Art von Firma normal.
Dann wird der Liefertermin für die Woche vor Weihnachten bestätigt (sagen wir
mal, Donnerstag, den 20.12.). Dieser Tag kommt, und 10 Uhr morgens klingelt der
Fahrer des LKWs (sagen wir mal, ein 7,5-Tonner — der LKW, nicht der Fahrer).
Doch es gibt ein Problem: Die Wohnung liegt in einer ruhigen, kaum befahrenen
Seitenstraße, hat aber rechts und links Geschäfte, auch direkt vor dem Haus.
Dort kann der LKW nicht parken, weil eine Wellfood-Kette dort einen Imbiss
betreibt und der LKW das Schaufenster verstellt. Keine Diskussion möglich,
Ordnungsamt wird gerufen (dort ist der Laden bekannt, denn er macht das dauernd
- auch Person A hatte zum Umzug bereits das Vergnügen).
20m weiter ist absolutes Halteverbot, da Feuerwehreinfahrt - das gilt für die
ganze Straße, die sich anschließt. Der Möbellieferant fährt unverrichteter Dinge
wieder ab, Lieferung geplatzt, neuer Termin, sagen wir, 8. Januar. 3 Wochen
zusätzliche Wartezeit mit nacktem Schlafzimmer, neue Wohnung dadurch kaum
nutzbar, etc. etc. Wie muss verfahren werden? Sondergenehmigungen gibt es nur
für Park-, nicht jedoch für Halteverbote. Muss Person A aus der Wohnung
ausziehen, da offiziell keiner beliefern darf und somit wichtige Dinge in der
Wohnung fehlen?
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