Anlieferung von Möbeln in einer Halteverbotszone

Folgender theoretischer Fall:

Person A hat bei einer Möbelfirma (die mit dem „ü“ im Namen) ein Schlafzimmer
bestellt - die Lieferung dauert acht Wochen, für diese Art von Firma normal.
Dann wird der Liefertermin für die Woche vor Weihnachten bestätigt (sagen wir
mal, Donnerstag, den 20.12.). Dieser Tag kommt, und 10 Uhr morgens klingelt der
Fahrer des LKWs (sagen wir mal, ein 7,5-Tonner — der LKW, nicht der Fahrer).

Doch es gibt ein Problem: Die Wohnung liegt in einer ruhigen, kaum befahrenen
Seitenstraße, hat aber rechts und links Geschäfte, auch direkt vor dem Haus.
Dort kann der LKW nicht parken, weil eine Wellfood-Kette dort einen Imbiss
betreibt und der LKW das Schaufenster verstellt. Keine Diskussion möglich,
Ordnungsamt wird gerufen (dort ist der Laden bekannt, denn er macht das dauernd

  • auch Person A hatte zum Umzug bereits das Vergnügen).

20m weiter ist absolutes Halteverbot, da Feuerwehreinfahrt - das gilt für die
ganze Straße, die sich anschließt. Der Möbellieferant fährt unverrichteter Dinge
wieder ab, Lieferung geplatzt, neuer Termin, sagen wir, 8. Januar. 3 Wochen
zusätzliche Wartezeit mit nacktem Schlafzimmer, neue Wohnung dadurch kaum
nutzbar, etc. etc. Wie muss verfahren werden? Sondergenehmigungen gibt es nur
für Park-, nicht jedoch für Halteverbote. Muss Person A aus der Wohnung
ausziehen, da offiziell keiner beliefern darf und somit wichtige Dinge in der
Wohnung fehlen?

Fragen über Fragen …

Hallo erstmal,

das Verstellen eines Schaufensters ist nichts, was von der StVO geregelt wäre. D.h. wenn es nur darum geht, kann der Fastfood-Betreiber so oft er will das Ordnungsamt rufen. Ich vermute also mal, es geht tatsächlich um etwas anderes als das Schaufenster.

Die Feuerwehrzufahrt ist auf jeden Fall tabu, aber bzgl. jedem anderen Park- und Halteverbot lässt sich etwas machen. Dazu rechtzeitig vor dem Termin zum Ordnungsamt und eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Kostet ein paar Euro, verhindert aber weiteren Ärger.

Gruß vom Wiz

Da hats Du aber eine schöne und lange Geschichte erzählt, leider aber das Wesentliche vergessen. Du hättest nämlich noch dazu erfinden müssen, was das Ordnungsamt denn zu der Sache gesagt hat. Hätte es gesagt: „Der Laden hat auf der Straße das Sagen“, hätte es aber sowas von falsch gelegen, denn für Leute wie den Spediteur ist das eingeschränkte Haltverbot da. Ich hätte ihn bei dieser Geschichte auf jeden Fall angewiesen, auszuladen. Wenn sich der Fahrer geweigert hätte, seinen LKW vor dem Haus abzustellen, hätte ich ihn zum nächsten Parkplatz geschickt, um von dort aus zu Fuß zu beliefern. Letztlich ist das nämlich auch sein Problem.