Guten Morgen,
wenn der eigentümer/mieter vor seiner garage parkt, behindert
er sich höchstens selbst. vor fremden garagen hat keiner was
zu suchen. also sehe ich da kein problem.
das mag für die geneigte nachbarschaft auch alles in bester
ordnung sein. aber: die garageneinfahrten sind vermutlich
privatgrundstück? ergo könnte evt. der eigentümer was dagegen
haben, wenn dort gewendet wird.
Eigentümer sind wir und wir haben nichts dagegen…
man stelle sich nur mal einen
großen, richtig schweren lkw vor, der deine idee auch wirklich
umsetzt. dann haben die garagennutzer plötzlich gewaltige
„spurrillen“ oder wenigstens deutliche reifenspuren auf dem
hellen pflaster in der einfahrt. ich glaube, da hätten sie
dann auch was dagegen…
Und ich glaube - garantiere, dass solch ein LKW sowieso weder auf dem Wendehammer noch auf der Zufahrt ausreichent Platz zum Wenden hat. Das größte, was an LKWs soweit fährt, ist der Heizöltanklaster und der fährt dann eben rückwärts wieder weg, weil es zum Wenden so oder so zu eng ist…
egal wie: ohne erlaubnis hat imho niemand was auf dem
privatgrundstück zu suchen.
Dazu müsste man es erst einmal als Privatgrundstück erkennen können. Da kein Schild o.ä. darauf hinweist, weiß es eh niemand.
abgesehen davon ist die argumentation absolut blödsinnig, dass
man nicht vor der eigenen garage parken kann (weil man dann ja
umparken müsste, wenn man den hinteren wagen nutzen will) und
deshalb an einer stelle parken muss, an der es nicht erlaubt
ist.
Wenn ein Haushalt aus 3 Personen besteht, kommt es aber zwangsweise des Öfteren vor, dass jemand den anderen mit seinem Auto behindert und das ist auf Dauer nervig und zeitraubend, immer erst des anderen Auto beiseite zu fahren.
wenn man schon nicht die eigene einfahrt zuparken will,
dann muss man eben etwas weiter laufen…
„Etwas“ ist gut… Die nächste Parkmöglichkeit wäre 500 m entfernt. Ich kenne niemanden, der freiwillig vermeidbarerweise erst 5 Minuten zum Auto läuft, bevor es losgehen kann…
Gruß, Marius