Angenommen eine Verkehrsberuhigte Zone ist zusätzlich beschildert mit dem Zeichen Durchfahrt verboten, Anlieger frei.
In der Zone (Spielstraße) ist parken nur in den dafür vorgesehenen Parkplätzen erlaubt. Eine Bewohnerin bekommt mehrmals täglich von einer Freundin Besuch. Die parkt im Wendehammer. Das Haus ist auch zu Fuß Über einen Kleinen Weg um die Ecke zu erreichen.
Frage: darf die Besucherin hier so oft parken wie sie will? Auch wenn die Besuchte über den Fußweg zu erreichen wäre und die Besucherin auf einer normaleStraße parken könnte?
dass das Anliegen des Besuches die Zufahrt legitimiert, ist also schon einmal geklärt. Aber wenn es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, sollte das Parken im Wendehammer nicht erlaubt sein, da dieser sicherlich keine Parkmarkierungen aufzuweist.
Aber wenn es sich um einen
verkehrsberuhigten Bereich handelt, sollte das Parken im
Wendehammer nicht erlaubt sein, da dieser sicherlich keine
Parkmarkierungen aufzuweist.
Im Wendehammer zu parken zeigt außerdem nicht gerade viel Verstand, denn der ist ja zum WENDEN da und wenn da einer drin parkt, kommt irgendwann einer, der genau DAS nicht tun kann. Das ist ungefähr so wie Parken auf Behindertenparkplätzen oder Einschalten des Warnblinkers, wenn man sich bewusst ist, dass man gerade eine Ordnungswidrigkeit begeht.
ot: Sprachlich leider falsch gedeutet
Der Anlieger kommt von einem „anliegendem Grundstück“ im sinne von liegend und hat mit dem „Anliegen“ nichts zu tun.
Was nichts an der Aussage ändert, dass jemand der ein dort liegendes Grundstück aufsuchen muss, dorthinein darf, wobei das Parken ausserhalb der Markierungen in einer Spielstrasse, auch auf dem Wendehammer, nicht erlaubt ist.
Im Wendehammer zu parken zeigt außerdem nicht gerade viel
Verstand, denn der ist ja zum WENDEN da und wenn da einer drin
parkt, kommt irgendwann einer, der genau DAS nicht tun kann.
Das mag sicherlich sein, kommt aber auf die Situation an. Wenn in einem nicht-verkehrsberuhigten Bereich für den Wendehammer kein Verkehrszeichen das Parken verbietet, ist es im Grunde doch erlaubt. Bei uns ist es zum Beispiel so, dass sich an den Wendehammer unsere Garagenzufahrt und Nachbars Carportzufahrt anschließt und wenn ich auf dem Wendehammer parke, kann immernoch jeder wenden, indem er dazu unsere Zufahrt nutzt. Ansonsten müsste ich ständig mein Auto umrücken, wenn jemand aus der oder in die Garage will…
… denn der ist ja zum WENDEN da und wenn da einer drin
parkt, kommt irgendwann einer, der genau DAS nicht tun kann…
und wenn man dort parkt, dann ist die Abschleppgefahr schon recht hoch (eigene Erfahrung, wobei ein Widerspruch zum Erfolg und zur Rückzahlung der Taxi- und Abschleppkosten führte).
Das mag sicherlich sein, kommt aber auf die Situation an. Wenn
in einem nicht-verkehrsberuhigten Bereich für den Wendehammer
kein Verkehrszeichen das Parken verbietet, ist es im Grunde
doch erlaubt.
Das Parken ist auch dann verboten, wenn es den Verkehr behindert. Und das liegt beim Parken im Wendehammer - auch ohne Verkehrszeichen - regelmäßig vor.
Schön und gut, aber ich parke nach der zuvor beschriebenen Situation schon seit 4 Jahren regelmäßig in unserem Wendehammer und wenn ich das nicht tu, tut es jemand anders. Es hat sich bis auf einen auf Krawall gebürsteten Opa bisher noch niemand darüber beschwert. Inzwischen weisen auch unübersehbare Schilder auf die Sackgasse hin, sodass ich mich frage, warum man dann erst bis zum bitteren Ende hinterfährt, wo sich vorher schon zwei weitere Gelegenheiten zum Wenden in Form von Einmündungen bieten… Und wie gesagt: Kann man von einer Behinderung sprechen, wenn statt dem Wendehammer dann die dahinter liegende Garagen-/Carportzufahrt zum Wenden frei ist?
man darf in verkehrsberuhigten Bereichen eh…
…nur da parken, wo es ausdrücklich erlaubt ist, also in gekennzeichneten Flächen, unabhägig davon ob es ein Wendehammer oder ein sonstiges Werkzeug ist…
… weil ich dann, siehe oben, jedes Mal umrangieren müsste,
wenn ein Auto in die oder aus der Garage soll.
Ja genau! Ich finde es auch absolut unverschämt, dass ich nicht einfach parken darf, wo ich will. Ist doch für mich viel bequemer, wenn alle die Einfahrt vom Nachbarn zum Wenden benutzen. Kann ich doch nichts dafür, dass meine Einfahrt nicht für zwei Autos ausgelegt ist.
das macht deine argumentation ehrlich gesagt noch etwas sinnbefreiter. deine garageneinfahrt reicht nicht für zwei autos - und deshalb parkst du auf dem noch kleineren wendehammer!?