Hallo, mein grundstück mit haus liegt am Ende einer 700 m langen Stichstraße (Gemeindestrasse); bei dieser ist die Asphaltschicht gebrochen, faktisch vom Winterdienst nicht mehr räumbar und m.E. deshalb sanierungsbedürftig; ich bin neben einem 2ten allerdings leerstehenden Anwesen der einzige Anlieger; die Straße wir gesäumt von Landwirtschaftlichen Flächen in Drittbesitz; wer ist für die Kosten der Sanierung zuständig; wer legt fest, ob/wie die Anlieger beteiligt werden? müssen?
für Euren Rat Besten Dank
Hallo,
im Normalfall ist im Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes geregelt, wie hoch die Kostenbeteiligung ist. Alle Anlieger werden nach einem bestimmten Schlüssel finanziell beteiligt. Meines Wissens kann man als Anlieger die grundhafte Erneuerung einer Straße nicht verlangen, da auch die Gemeinde (Baulastträger) mit finanzieren muss und das nach Haushaltslage entscheidet.