Anliegergebühren?

Kann mir bitte jemand sagen/schreiben, wann muß man Anliegergebühren bezahlen und wie hoch könenn sie sein?

Gruß

Sebastian

Hi Sebastian,
die Gemeinden beschließen, ob eine Straße für Wohngrundstücke erschlossen wird (Verlegung von Strom und Wasser, Straßenbau etc.). Die Erschließungskosten werden auf alle Anlieger entsprechend der Grundstücksgröße (bis zu einer festgelegten Grundstückstiefe) umgelegt.
Außerdem kann dies geschehen, wenn die Gemeinde die Straße erneuern will, z.B. wenn bisher kein Bürgersteig bestand oder eine Wohnbereichsstraße errichtet wird. Renovierungen gehören nicht dazu. Das muß die Gemeinde aus ihren Mitteln bezahlen.
Ich habe für eine Front von 10 m Hauslänge 35.000 DM Anliegerkosten bezahlen müssen.
Gruß,
Francesco

Danke, aber?
Ich zahle demnächst Erschließungskosten für das Grundstück.
Muß ich zusätzlich Anliegerkosten zahlen?

Gruß

Sebastian