Anliegerkosten für Pfeifengrundstück

Hallo,

Angenommen, in einer Straße sollen Kanalisationsarbeiten durchgeführt werden.

Muss der Eigentümer eines Pfeifengrundstück, anteilig, der Grundstücksgröße entsprechend, mitbezahlen - oder nur für das Stück Straße, dass von dem Eingang auf sein (hinteres) Grundstück belegt wird?

Moin,

Angenommen, in einer Straße sollen Kanalisationsarbeiten
durchgeführt werden.

näheres regelt üblicherweise eine Kommunalordnung.

Gandalf

Hallo Johanna,
Gandalf hat Dir die richtige Antwort gegeben, Du musst bei der Gemeinde fragen. Es gibt beide Varianten: a) Anteil entsrechend der Länge Anliegerfläche, b) Anteil entsrechend der Grundfläche des Grundstücks, egal wieviel davon an die Straße grenzt.
Gruß elmore

Hallo !

Man spricht nicht von einem Pfeifengrundstück wenn man ein „Pfeifenkopfgrundstück“ meint. Warum das so heisst,ist doch hoffentlich klar ?

Und zu der Frage,wie die Kosten brechnet werden,kann nur die Gemeinde Auskunft geben. Denn sie legt das fest.
Vom reiner Grenzlänge an der Straße ist man fast überall weggekommen,man legt es nach der Grundstücksfläche um,das ist gerechter. Schließlich nutzt auch der Hinterlieger diese Straße,wenn er sein Grundstück anfährt.
Lediglich Straßenreinigungskosten werden meist doch nach der echten Länge der Straßenfront abgerechnet,aber das ist ja auch eine echte Leistung pro Meter.

MfG
duck313