Hallo !
Man spricht nicht von einem Pfeifengrundstück wenn man ein „Pfeifenkopfgrundstück“ meint. Warum das so heisst,ist doch hoffentlich klar ?
Und zu der Frage,wie die Kosten brechnet werden,kann nur die Gemeinde Auskunft geben. Denn sie legt das fest.
Vom reiner Grenzlänge an der Straße ist man fast überall weggekommen,man legt es nach der Grundstücksfläche um,das ist gerechter. Schließlich nutzt auch der Hinterlieger diese Straße,wenn er sein Grundstück anfährt.
Lediglich Straßenreinigungskosten werden meist doch nach der echten Länge der Straßenfront abgerechnet,aber das ist ja auch eine echte Leistung pro Meter.
MfG
duck313