Hallo,
ich habe mal eine frage. Wir haben vor ca 21 Jahren ein Grundstück erworben und ein Haus darauf errichtet. Zur damaligen Zeit war ein Wert von 12.000 DM fällig für den Strassenausbau. Nun ist zur der Zeit nur eine provisorische Strasse gebaut worden (Mit schlaglöchern gerissenen Asphalt etc.) . Meine Frage ist nun : Ist es denn Rechtens, dass unser Geld bei der Stadt so unverzinst herumliegen darf und was ist wenn heute die Strasse fertiggestellt werden sollte mit den evtl. höher gewordenen Preisen für eine fertigstellung.
Wer hat das erfahrung gemacht ?
Danke Mike
Nun ist zur der Zeit nur eine provisorische
Strasse gebaut worden (Mit schlaglöchern gerissenen Asphalt
etc.) . Meine Frage ist nun : Ist es denn Rechtens, dass unser
Geld bei der Stadt so unverzinst herumliegen darf und was ist
wenn heute die Strasse fertiggestellt werden sollte mit den
evtl. höher gewordenen Preisen für eine fertigstellung.
Servus Mike,
nach meiner Kenntnis (Bayern) gilt eine Straße als ‚erstmalig hergestellt‘, wenn Anliegergebühren verlangt worden sind. Demnach wäre Deine Straße zwar in schlechtem Zustand (Kommune hat kein Geld-, gibt es nicht aus-, findet anderes wichtiger), aber Du müßtest keinesfalls mit erneuten Gebühren rechnen. In einer Hinsicht kann ich Dich beruhigen 
DEIN Geld ist es nicht mehr, das da ‚unverzinst herumliegt‘. Und Du kannst auch ziemlich sicher sein, daß es überhaupt nicht herumliegt - verzinst oder unverzinst.
Kai
Wenn es stimmt, dann glückliche Bayern…
in Berlin stellt sich das ganz anders dar.
http://www.morgenpost.de/content/2005/02/06/titel/73…
Hier werden Anlieger auch an Straßenreparaturkosten wesentlich (bis 75%) beteiligt.
Das machen Politiker sowieso am liebsten…anderer Leute Geld ausgeben.
Gruß n.
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