Wie im Betreff bereits angegeben wird eine Kiesstraße, die seit mind. 70 Jahren besteht und früher wahrscheinlich als Feldweg genutzt wurde, nun geteert. An dieser ca. 150 m langen Straße stehen 3 Häuser schon mindestens 50 Jahre, 3 oder 4 weiter wurden in den letzten 10 Jahren gebaut.
Die Frage, die gerne eine Antwort hätte, ist jetzt folgende: Wieviel in Prozent darf die Gemeinde von den Baukosten der Straße und einer evtl. Erneuerung des Kanals auf die Anlieger umlegen?
Betrifft Bundesland Bayern
Danke und mit freundlichem Gruss