Hallo zusammen,
wie lange ist man verpflichtet Rechnungen (bzw Quittungen für bezahlte Rechnungen) für Dienstleistungen aufzuheben?
Wenn man z.B. in einem Autohaus div. Reparaturen (im Jahr 2004 und 2005) hat durchführen lassen und dieses die Barzahlungen nicht ordnungsgemäß verbucht, kann dann ein Insolvenzanwalt heute noch verlangen, dass man die Barzahlungsquittung vorlegt? Wie lang ist da die Verjährungsfrist für die Aufbewahrung. Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Huhu!
wie lange ist man verpflichtet Rechnungen (bzw Quittungen für
bezahlte Rechnungen) für Dienstleistungen aufzuheben?
Bezogen auf Dein Beispiel ist weniger von einer Verpflichtung, sondern eher von einer Obliegenheit zu sprechen. Die Quittungen dienen ja dem, der eine Zahlung behauptet, zum Beweis seiner eigenen Behauptung.
Wenn man z.B. in einem Autohaus div. Reparaturen (im Jahr 2004
und 2005) hat durchführen lassen und dieses die Barzahlungen
nicht ordnungsgemäß verbucht, kann dann ein Insolvenzanwalt
heute noch verlangen, dass man die Barzahlungsquittung
vorlegt?
Nun stelle Dir mal vor, Du hättest mal für jemanden gearbeitet und der würde behaupten, Dich in bar bezahlt zu haben. Wenn der jetzt keine Quittung vorweisen kann, würdest Du dann sagen: Na gut, ist ja auch lange her, verständlich, dass Du da keine Quittung hast, dann glaub ich Dir einfach mal ohne Beweis?
Bedenke auch: Ein Insolvenzverwalter hat die Pflicht, alle Forderungen einzutreiben, die er eintreiben kann. Wer da Erfüllung einwendet, muss es auch beweisen können (und in den seltensten Fällen war der Insolvenzverwalter früher selbst bei dem Unternehmen beschäftigt, sodass er sich auch nicht erinnern kann, sondern auf harte Beweise angewiesen ist). Kann der Schuldner keine Erfüllung beweisen, muss er leider (nochmal) zahlen. Da ist es vielleicht ein schwacher Trost, dass man zunmindest den Forderungen aus 2004 die Einfrede der Verjährung entgegenhalten kann.