Hallo,
ist es in irgendeiner Weise rechtswidrig, wenn die Sprechstundenhilfe eines Diplom-Mediziners (also KEIN Dr.) sich regelmäßig mit „Praxis Doktor XY“ meldet?
Vielen Dank und viele GRüße
Marco
Hallo,
ist es in irgendeiner Weise rechtswidrig, wenn die Sprechstundenhilfe eines Diplom-Mediziners (also KEIN Dr.) sich regelmäßig mit „Praxis Doktor XY“ meldet?
Vielen Dank und viele GRüße
Marco
Hallo!
ist es in irgendeiner Weise rechtswidrig, wenn die
Sprechstundenhilfe eines Diplom-Mediziners (also KEIN Dr.)
sich regelmäßig mit „Praxis Doktor XY“ meldet?
Ja, wenn der Mediziner davon weiß und nichts dagegen unternimmt, dann sind wohl beide nach § 132a StGB strafbar. Anders ist es wohl, wenn die Mitarbeiterin das alleine macht, dann fehlt ein Haupttäter, weil sie selbst den Titel nicht führt.
Hallo,
ist es in irgendeiner Weise rechtswidrig, wenn die Sprechstundenhilfe eines Diplom-Mediziners (also KEIN Dr.) sich regelmäßig mit „Praxis Doktor XY“ meldet?
Ja, wenn der Mediziner davon weiß und nichts dagegen unternimmt, dann sind wohl beide nach § 132a StGB strafbar.
Ist das so? Ist es im medizinischen Bereich, also etwa in Krankenhäusern nicht üblich, dass dort jeder Arzt von Patienten und medizinischem Personal als Doktor angeredet wird? Machen sich da die nicht promovierten Ärzte permanent strafbar, wenn sie nichts dagegen unternehmen und nicht jeden, der sie so anredet, zurechtweisen?
Der Dipl.Med. ist übrigens eine DDR-Erfindung. Heute wird niemand mehr Dipl.Med.
Grüße
Servus!
Machen sich da die nicht promovierten Ärzte permanent
strafbar, wenn sie nichts dagegen unternehmen und nicht jeden,
der sie so anredet, zurechtweisen?
Nein, das bloße Dulden, dass man von anderen so angesprochen wird, ist nach hM noch kein „Führen“ dder Bezeichnung. Anders aber ist es doch, wenn die eigene Sekretärin sich am eigenen Telefon permanent mit „Doktor“ meldet. Da sehe ich kaum einen Unterschied zu einem Schild an der Tür, was wohl eindeutig verboten ist.