Guten Tag,
ist eine Anmeldegebühr (laut Vertrag „zahlbar bei Anmeldung“) für eine Ausbildung auch dann fällig, wenn man 4 Monate vor Beginn vom Vertrag zurücktritt?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten!
Guten Tag,
ist eine Anmeldegebühr (laut Vertrag „zahlbar bei Anmeldung“) für eine Ausbildung auch dann fällig, wenn man 4 Monate vor Beginn vom Vertrag zurücktritt?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten!
Hallo Jessy,
Gebühren gibts nur im öffentlichen Recht, also wenn Behörden Geld wollen. In privatrechtlichen Verträgen kann Vielfälltiges frei geregelt werden, sie entstehen durch beiderseitige Zustimmung und sind grundsätzlich einzuhalten.
Ohne Kennnis des Gesamtvertrages kann ich Nachfolgendes nur vermuten. I.d.R. werden in Verträgen auch Kündigungsbedingungen und -folgen vereinbart, Rücktritt ist i.d.R. nicht vorgesehen. Ist ein Anmeldeentgeld (für den damit verbunden Verwaltungaufwand) vereinbart, ist dieses mit der Anmeldung fällig und zu bezahlen. Eine Kündigung hat darauf vermutlich keinen Einfluß.
Ciao