Anmelden beim einwohnermeldeamt ist Pflicht?

Person A möchte zu Person B ziehen, darf sich aber nicht anmelden, weil sonst die geschiedene Person C Wind davon bekommt und Person B noch mal 100€ wegen Unterhaltszahlungen flöten gehen, weil Person B ja dann mehr Geld übrig haben könnte. Was er aber nicht hat, da Person B neue Schulden aufnehmen musste, damit er Person C auszahlen konnte (Haus).Die Abtraglast liegt bei 550€ im Monat. Wie soll sich Person A jetzt verhalten, wegen ummelden, weil Person A ja auch nicht möchte, dass Person B noch weniger Geld zur verfügung hat?

Meldegesetze sind Ländersache (owt)

Person A möchte zu Person B ziehen, darf sich aber nicht
anmelden, weil sonst die geschiedene Person C Wind davon
bekommt und Person B noch mal 100€ wegen Unterhaltszahlungen
flöten gehen, weil Person B ja dann mehr Geld übrig haben
könnte.

Hallo,
das Einkommen wird vom Nettogehalt berechnet und nicht davon, wieviel der Unterhaltsschuldner an Miete zu bezahlen hat, deshalb ist es vollkommen uninteressant, ob der Unterhaltsschuldner mietfrei oder gegen Bezahlung wohnt.

Außerdem besteht die gesetzliche Meldepflicht, unabhängig ob Bundes- oder Ländersache.

Schönen Tag noch.

Was er aber nicht hat, da Person B neue Schulden

aufnehmen musste, damit er Person C auszahlen konnte
(Haus).Die Abtraglast liegt bei 550€ im Monat. Wie soll sich
Person A jetzt verhalten, wegen ummelden, weil Person A ja
auch nicht möchte, dass Person B noch weniger Geld zur
verfügung hat?