Anmelden Ja oder Nein

Hallo,
folgender Fall:
Vor kurzem kam mir die Idee doch Mixtapes zu vertreiben um jungen Künstlern eine Chance zu geben. Da ich oder Freunde von mir niemanden kennen der da Kontakte hat oder übermaßig Kapital bin ich auf die Idee gekommen das übers Internet zu machen, sprich über Internetuser die die Funktion eines „Mixtapeladens“ übernehmen und sei es in der Schule oder im Bekanntenkreis die Tapes für 3 oder 2 Euro verkaufen.
Das heißt Menschen die in den einschlägigigen Foren zu finden sind galt es von meiner Idee zu überzeugen. Das ist mir auch gelungen. 1.Frage ist jetzt ob wir das alles anmelden müssen oder nicht. Wir wollen damit ja (erstmal:smile: kein Gewinn einfahren sonder nur die Kosten decken.
2.Frage wenn wir das anmelden, welche Möglichkeiten gibt es dass alles transparent ist???

Ich hoff mal ich hab den Fall klar geschildert, :smile:

DANKE

Hallo Judge,

Vor kurzem kam mir die Idee doch Mixtapes zu vertreiben um
jungen Künstlern eine Chance zu geben. Da ich oder Freunde von
mir niemanden kennen der da Kontakte hat oder übermaßig
Kapital bin ich auf die Idee gekommen das übers Internet zu
machen, sprich über Internetuser die die Funktion eines
„Mixtapeladens“ übernehmen und sei es in der Schule oder im
Bekanntenkreis die Tapes für 3 oder 2 Euro verkaufen.
Das heißt Menschen die in den einschlägigigen Foren zu finden
sind galt es von meiner Idee zu überzeugen. Das ist mir auch
gelungen. 1.Frage ist jetzt ob wir das alles anmelden müssen
oder nicht. Wir wollen damit ja (erstmal:smile: kein Gewinn
einfahren sonder nur die Kosten decken.

Hier würde erstmal steuerlich Liebhaberei vorliegen, solange die Kosten nicht vollständig gedeckt sind und solange es mit dem bestehenden Konzept auch gar nicht beabsichtigt ist, Gewinne zu erzielen. Sowie „Handelsware“ verkauft wird, ist dieses aber praktisch nur zu beweisen, indem Ihr die Einnahmen und die Ausgaben als „Verlustermittlung“ gerade so aufzeichnet, als ginge es um eine Gewinnermittlung. Wenn die Unternehmung steuerlich als Liebhaberei akzeptiert wird, gibt es auch kein stehendes Gewerbe, welches aus anderen als steuerlichen Gründen angemeldet werden müsste.

Zivilrechtlich ergibt sich aus der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit oder ohne Liebhaberei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts - solange nicht positiv etwas anderes vereinbart wird. Die hat in Eurem Fall, wo es u.a. um Copyrights geht, einen gewaltigen Haken: Alle Beteiligten haften zur gesamten Hand, d.h. „jeder für jeden“. Deshalb ist es sicherlich nicht verkehrt, wenn ihr

2.Frage wenn wir das anmelden, welche Möglichkeiten gibt es
dass alles transparent ist???

angeht.

Mir scheint die geschilderte Unternehmung am ehesten wie ein e.V. auszusehen, auch weil es nicht ums Geld verdienen geht, sondern um die Schaffung von Möglichkeiten für die Kunstform Mixtape. Keine Sorge, die Formalia kann man dabei knapp halten, das muss nicht so ablaufen wie bei den Vereinen, an die Du jetzt denkst. Und wenn Ihr gut argumentiert, im Idealfall ein gemeinnütziger e.V., der im Rahmen seiner Satzung und etlicher Einschränkungen a) sogar Gewinne machen darf, wenn diese zu irgendwelchen späteren Zeitpunkten satzungskonform verwendet werden (eigene Hardware/Software?) und b) in gewissem Umfang steuerfreie Aufwandsentschädigungen zahlen darf.

Mit diesem Begriff ist ein relativ weites Feld verbunden, welches sich nicht gut in ein paar Sätzen erläutern lässt. Aber mit dem Begriff kommst Du vielleicht schon ein bisschen weiter?

Schöne Grüße

MM

1.Frage ist jetzt ob wir das alles anmelden müssen
oder nicht. Wir wollen damit ja (erstmal:smile: kein Gewinn
einfahren sonder nur die Kosten decken.

Wenn du auf den Tag genau das Datum sagen kannst, wann „erstmal“ vorbei ist! Und wenn du die analufkosten nicht von der Steuer die du nach „erstmal“ bezahlen mußt, absetzen willst! Und wenn du darauf warten möchtest, daß sich die Ämter bei dir mit Ordnungswidrigkeitengeldern melden! und wenn du kein Seminar besuchst üßber Existenzgründung / Finanzierung / Buchhaltung etc.

Dann mach einfach garnix!

2.Frage wenn wir das anmelden, welche Möglichkeiten gibt es
dass alles transparent ist???

Lehrgang oder Fachmann ander Hand!

gruss

Hallo!
Mal ganz abgesehen von allem anderen: Ich würde mal mutmassen, dass sich da die GEMA meldet und gewaltig Kohle von Euch haben möchte… oder schlimmer: Ihr macht es ohne GEMA, die kriegens spitz und Ihr zahlt ne hapige Strafe…
Ich gebe da also local Recht: Finger davon lassen! :wink:
Gruß,
Iceman

Wieso verlangt die Gema dann „gewaltig Kohle“??? Das sollen ja alles unbekannte Künstler sein die nirgends unter Vertrag stehen.
Allerdings muß ich dir beiden DJ´s Recht geben. Da die Material verwenden was schon veröffentlicht worden ist, würde es da Probleme geben. Aber bei den restlichen Künstlern seh ich keinen Handlungsbedarf. Und ich glaub wenn wir die Mixtapes der Dj´s verschenken geht es als Promo durch sodass wir nichts zahlen müssen.
ABER es ist so oder so unvermeidlich sich später aus freien Stücken bei der GEMA anzumelden da wir auch interessiert sind unsere Künstler zu schützen. Dass wir dann gewaltig Kohle unter den von mir beschriebenen Umständen aber zahlen müssen kann ich mir nicht vorstellen.

DANKE erstmal für den Einwand-------->werd mich erst mal in der
Richtung jetzt informieren und die Finger nicht davon lassen :smile:

Gruß
Judge

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Wer lesen kann…
… ist klar im Vorteil. Anscheinend habe ich nicht richtig gelesen, sorry! Bei den unbekannten Musikern sehe ich auch keine GEMA-Probleme. Wie Du aber selbst schreibst ist die Grenze da manchmal vielleicht nicht gleich zu erkennen. Z.B. wenn „gemixt“ und Material von anderen Künstlern verwendet wird. Also im Zweifel mit der GEMA abklären.
Gruß,
Iceman

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