Anmelden von nebenwohnsitz am arbeitsort?

hallo zusammen, ich hoffe, dass mir jemand von euch einen rat/tip geben kann.

meine frage ist: muss man einen nebensitz, z.b. ein wg zimmer , in A anmelden, wenn man von januar 2010 bis mai 2011 in A beschäftigt ist, sich der ‚lebensmittelpunkt‘ ,sprich hauptwohnsitz, in B befindet? man hat sich nicht angemeldet, da man zunächst einen vertrag für 6 monate hatte. gilt die meldepflich in berlin erst ab 6 monaten? nun ist der vertag verlägert worden. man würde sich nur ungern in A anmelden, da man definitiv nach ablauf der vertragszeit zurück nach B gehen wird. verstößt man damit gegen irgendein gesetz? wie ist es mit der zweitwohnsitzsteuer? danke für eure hilfe.

Hi,

rat/tip geben kann.

http://www.berlin.de/buergeramt/sonstiges/anmeldehin…

wie ist es mit der zweitwohnsitzsteuer?

http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/themen/zwe…