Anmelden wenn man in einer Pension unterkommt

Hallo.
Folgendes: Und zwar angenommen jemand beginnt Anfang Oktober eine neue Arbeitsstelle in der Nähe von München. Da die Wohnungssuche bis jetzt nicht sehr erfolgreich war, kommt die Person zunächst mal in einer Pension unter. Dies soll als Übergangslösung für die ersten 4 Wochen dienen.

Jetzt die Frage: Muss diese Person sich beim Einwohnermeldeamt melden und die Adresse der Pension als dessen Wohnort angeben, oder was muss man hier tun um nichts falsch zu machen?

Hallo,
wenn man dort seinen Wohnsitz nimmt, muß man sich auch (in Bayern innerhalb einer Woche) anmelden, egal, wie sich das Zimmer nennt. In vielen Städte und Gemeinden geht das schon online.
S.a. http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?.. (bzw. den Link unter http://de.wikipedia.org/wiki/Melderecht , falls das nicht geht)
Praktisch wird die Polizei aber nicht gleich vor der Türe stehen und einen verhaften, wenn man da mehr als eine Woche wohnt.

Cu Rene

Hallo,

Nein,das muss man nicht…siehe dazu das Meldegesetz:

§ 26
Beherbergungsstätten
(1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen
Aufnahme von fremden Personen dienen (Beherbergungsstätten) als Gast
für nicht länger als zwei Monate aufgenommen wird, unterliegt nicht
den Meldepflichten nach § 13 Abs. 1 und 2. Sobald sein Aufenthalt die
Dauer von zwei Monaten überschreitet, hat er sich innerhalb
einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

Dafür ist man alelrdings in Deutschland verpflichtet,in Hotels und Pensionen den

§ 27 Meldescheine für Beherbergungsstätten

auszufüllen.Die Inhaber dieser Betriebe sind verpflichtet,dieses von jedem Gast zu verlangen und diese Scheine auf Verlangen den Behörden
vorzulegen.