Anmeldepflicht einwohnermeldeamt

Hallo,

mit welcher Strafe oder welchem Bußgeld ist zu rechnen, wenn man die Meldepflicht nicht erfüllt hat? Seit mehreren Jahren wird die Wohnung als zweiter Wohnsitz gemietet.Der Mieter möchte jetz seiner Meldepflicht nachgehen und die Wohnung als sein Hauptwohnsitz anmelden. Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

Vielen Dank

Grundsätzlich kommt es drauf an um wie weit die Meldefrist überschritten ist (z. B. in Berlin innerhalb von 2 Wochen)… ab drei Monaten ist das ganze ne Ordnungswidrigkeit und wird „geahndet“ … dabei gehts aber auch nach persönlichen Voraussetzungen, kann pauschal folglich nicht beantwortet werden.

Möglich wäre zudem, wenn es in dem Bundesland eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird, dass Steuernachzahlungen getätigt werden müssen bzw. nachgefordert werden, evtl. auch mit einer „Zusatzgebühr“

Dennoch gilt: Besser spät als nie!

Es ist mit keiner Strafe zu rechnen, wenn sich der Mieter entschließt, aus seinem Zweitwohnsitz einen Erstwohnsitz zu machen. Warum sollte das strafbar sein?

An dieser Stelle wird auch regelmäßig nicht nachgehakt, warum gewechselt wird oder warum erst jetzt. Das interessiert die Meldebehörde gar nicht.