Anmeldung als Zweitmieter?

Hallo,

ich möchte eine Wohnung mieten, mein Gehalt ist aber zu gering, sodass ich meinen Vater als zweiten Mieter (eine Bürgschaft möchten wir umgehen)in den Mietvertrag mit aufnehmen muss. Mein Vater hat nun aber Angst, dass obwohl er in Stadt x gemeldet ist, sich in Stadt y, in der ich wohnen möchte, auch anmelden muss und dann in den Steuern hochgestuft wird. Da er eigentlich nur als Mietsicherheit gilt, ist meine Frage nun: Muss er sich denn überhaupt in Stadt y anmelden?
Bitte um schnelle Antwort. Vielen Dank!!

Er bleibt dort gemeldet, wo er auch seinen dauernden Aufenthalt hat.

Ich bitte um Entschuldigung… aber am besten Du wendest Dich direkt an den dt. Mieterbund… die kennen sich fachlich super aus… und die Auskunft kostet auch nicht viel. Da bist auf der richtigen Seite dann… vielleicht hat Dein Vater Advocard oder so… schau einfach mal…

Viel Erfolg und alles Gute!

Hallo,

ich möchte eine Wohnung mieten, mein Gehalt ist aber zu
gering, sodass ich meinen Vater als zweiten Mieter (eine
Bürgschaft möchten wir umgehen)in den Mietvertrag mit
aufnehmen muss. Mein Vater hat nun aber Angst, dass obwohl er
in Stadt x gemeldet ist, sich in Stadt y, in der ich wohnen
möchte, auch anmelden muss und dann in den Steuern hochgestuft
wird. Da er eigentlich nur als Mietsicherheit gilt, ist meine
Frage nun: Muss er sich denn überhaupt in Stadt y anmelden?
Bitte um schnelle Antwort. Vielen Dank!!

Dazu kann ich nichts sagen, aber ihr redet wohl von der Zweitwohnungsteuer.
Grundsätzlich würde ich sagen:
Wenn du nicht genug Geld hast für die Wohnung, dann ziehe dort nicht ein.
Wenn dein Vater eh Geld hinzuschießen muss, warum dann nicht auch als Bürge.
Wenn dein Vater Mitmieter wird, ist er wie jeder Mitmieter gesamtschuldnerisch zu belangen.
Das heißt: Er ist voll für die Mietzahlung mitverantwortlich, also faktisch auch Bürge. Wo soll da der Unterschied sein?

Hallo,

wenn Ihr Gehalt zu gering ist, wer zahlt denn die Miete?

Der Vermieter kann den Mietvertrag mit Ihnen beiden abschließen und in einer Sonderklausel des Mietvertrages aufnehmen, dass nur Sie in die Wohnung einziehen (dass muss er auch, da es Nebenkosten gibt, die nach Personen umgelegt werden und dann wären Sie als Mieter benachteiligt). Ihr Vater muss sich dann auch nicht anmelden, da er die Wohnung ja nicht bewohnt oder als Zweitwohnung benutzt,

MfG

Hallo,

sorry, weiss ich auch nicht - denke aber schon, dass sich der Zweitmieter in der Stadt anmelden muß, zumindest mit Zweitwohnsitz.
Aber sicher weiß ich es nicht, tut mir leid.

Lieben Dank an alle! Ich habe da selbst auch nochmal beim Fachamt für Einwohner nachgefragt und die haben mir bestätigt, dass er sich nur anmelden muss, wenn er quasi mit mir in die Wohnung ziehen würde.
Nochmal zur Info: mein Gehalt ist nicht zu gering, um die Wohnung zu bezahlen, nur zu gering, um die erste Wahl für den Vermieter zu sein :wink:. Wie gesagt, mein Vater gilt nur als Mietsicherheit. Der entscheidene Unterschied zwischen Bürgschaft und zweiter Mieter ist der, dass er in unserem Fall die Wohnung kündigen kann, falls ich die kosten doch nicht tragen kann. Als Bürge würde er den Vertrag 10 Jahre nicht kündigen können!

Also vielen Dank nochmal :wink:

Hallo,

ich möchte eine Wohnung mieten, mein Gehalt ist aber zu
gering, sodass ich meinen Vater als zweiten Mieter (eine
Bürgschaft möchten wir umgehen)

Wenn Dein Vater im Mietvertrag steht, Du die Miete nicht mehr zahlen kannst, muss sowieso Dein Vater zahlen, dann kannst Du auch eine Bürgschaft von Deinem Vater hinterlegen, dann hat er auch keinen Stress wegen der Anmeldung und der dann fälligen Steuern. Die Steuern werden auch bei Dir fällig, solltest Du diese Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden.

in den Mietvertrag mit

aufnehmen muss. Mein Vater hat nun aber Angst, dass obwohl er
in Stadt x gemeldet ist, sich in Stadt y, in der ich wohnen
möchte, auch anmelden muss und dann in den Steuern hochgestuft
wird. Da er eigentlich nur als Mietsicherheit gilt, ist meine
Frage nun: Muss er sich denn überhaupt in Stadt y anmelden?

!!!JA!!! und da es ein Zweitwohnsitz ist, dort auch Steuern zahlen!

Bitte um schnelle Antwort. Vielen Dank!!

Gruß

Sorry, ich kenne das Meldegesetz nicht. Ist auch keine Mietsache denke ich. Einfach anonym bei einem Buergeramt nachfragen.