Hallo liebe Wissende,
folgender Sachverhalt:
Für die Einschulung in eine Orientierungsstufe (5. Klasse) kommen mehrere Schulen in Betracht.
Nun sind die Anmeldezeiträume der einzelnen Schulen sehr unterschiedlich. So beginnt z.B. die Anmeldephase in Schule A erst an dem Tag, an dem sie bei Schule B schon endet.
Eigentlich ist Schule A die „Wunschschule“ der Schülerin und der Eltern. Leider hat die Schule jedoch so viele Interessenten, dass nur ein Teil der „Kandidaten“ genommen wird. Dies entscheidet sich aber erst, wenn die Anmeldezeiträume fast aller anderen Schulen abgelaufen sind.
Wenn die Eltern also auf eine Anmeldung bei B verzichten und nur bei A anmelden, kann es passieren, dass nach einer Ablehnung nur noch Schule C übrig bleibt, die wiederum alles andere als geeignet erscheint.
Wenn man nun aber die Schülerin auch bei B anmeldet, ist man dann an diese - erste - Anmeldung gebunden oder kann man - nach einer Zusage von A - hier noch zurücktreten? Vielleicht innerhalb einer bestimmten Frist?
Ich frage u.a. deshalb, weil ja kein Platz „blockiert“ werden soll. Oder planen die Schulen mit Abschluss der Anmeldephase bereits verbindlich die Klassen für´s kommende Schuljahr?
Für jedwede sachliche Fachinfo danke ich Euch vorab.
Viele Grüße
Camelot