Anmeldung an einer Schule bindend?

Hallo liebe Wissende,

folgender Sachverhalt:
Für die Einschulung in eine Orientierungsstufe (5. Klasse) kommen mehrere Schulen in Betracht.

Nun sind die Anmeldezeiträume der einzelnen Schulen sehr unterschiedlich. So beginnt z.B. die Anmeldephase in Schule A erst an dem Tag, an dem sie bei Schule B schon endet.
Eigentlich ist Schule A die „Wunschschule“ der Schülerin und der Eltern. Leider hat die Schule jedoch so viele Interessenten, dass nur ein Teil der „Kandidaten“ genommen wird. Dies entscheidet sich aber erst, wenn die Anmeldezeiträume fast aller anderen Schulen abgelaufen sind.
Wenn die Eltern also auf eine Anmeldung bei B verzichten und nur bei A anmelden, kann es passieren, dass nach einer Ablehnung nur noch Schule C übrig bleibt, die wiederum alles andere als geeignet erscheint.

Wenn man nun aber die Schülerin auch bei B anmeldet, ist man dann an diese - erste - Anmeldung gebunden oder kann man - nach einer Zusage von A - hier noch zurücktreten? Vielleicht innerhalb einer bestimmten Frist?
Ich frage u.a. deshalb, weil ja kein Platz „blockiert“ werden soll. Oder planen die Schulen mit Abschluss der Anmeldephase bereits verbindlich die Klassen für´s kommende Schuljahr?

Für jedwede sachliche Fachinfo danke ich Euch vorab.

Viele Grüße
Camelot

Hallo Camelot,
genau diesen Fall haben wir seit einigen Jahren an meiner Schule: die Eltern befürchten, dass mehr Interessenten da sind als Schüler aufgenommen werden können und fürchten, am Ende ohne Platz dazustehen.
Für meine Schule - und damit auch für den Schulträger (den Landkreis) und die vorgesetzte Dienstbehörde gilt grundsätzlich Folgendes: Die Anmeldung ist bindend. Du bekommst von der Grundschule einen Schriftsatz, von dem ein bestimmtes Blatt bei der weiterführenden Schule, an der du dein Kind anmeldest, verbleibt. Somit kann dein Kind gar nicht an mehreren Schulen gleichzeitig angemeldet sein. Sollte der Fall eintreten, dass mehr Kinder angemeldet sind als aufgenommen werden können, entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit Kreis und Dienstbehörde, welche Kinder an welche andere Schule überwiesen werden. Diese Schule ist dann auch verpflichtet, die Kinder aufzunehmen. In aller Regel erfolgt das nach dem Wohnort, keinesfalls jedoch nach der Leistung (dafür gibt es eindeutige Rechtsprechung).
Ein Schulplatz ist deinem Kind also in jedem Fall sicher. Übrigens: in den letzten 2 Jahren konnten wir - allen Unkenrufen zum Trotz - dann doch alle Kinder aufnehmen. Wer also aus Furcht vor einer Ablehnung gleich an eine andere Schule gewechselt ist, wird sich wohl geärgert haben…
Gruß Orchidee