Guten Abend!
Erst seit wenigen Wochen beschäftigte Mitarbeiter eines Unternehmens haben Anlass zur Annahme, dass sie noch nicht bei der Krankenkasse angemeldet wurden.
Könnten Mitarbeitern aus der unterlassenen Meldung Nachteile entstehen?
Falls den Mitarbeitern Nachteile drohen: Wie können Mitarbeiter herausfinden, ob sie bei der Krankenkasse/Sozialversicherung angemeldet wurden?
Dass der Inhaber mit der Unterlassung der Meldungen sowie mit der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Straftat begeht, ist für die Mitarbeiter nur von untergeordnetem Interesse. Nachvollziehbar wollen sie aber Nachteile für sich selbst vermeiden.
Gruß
Wolfgang