Anmeldung bei der Soz.-Versicherung

Guten Abend!

Erst seit wenigen Wochen beschäftigte Mitarbeiter eines Unternehmens haben Anlass zur Annahme, dass sie noch nicht bei der Krankenkasse angemeldet wurden.
Könnten Mitarbeitern aus der unterlassenen Meldung Nachteile entstehen?
Falls den Mitarbeitern Nachteile drohen: Wie können Mitarbeiter herausfinden, ob sie bei der Krankenkasse/Sozialversicherung angemeldet wurden?

Dass der Inhaber mit der Unterlassung der Meldungen sowie mit der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Straftat begeht, ist für die Mitarbeiter nur von untergeordnetem Interesse. Nachvollziehbar wollen sie aber Nachteile für sich selbst vermeiden.

Gruß
Wolfgang

Haben sie dem Arbeitgeber eine Krankenkasse genannt, bei der sie versichert sind/sein wollen ? Dann dort nachfragen.
Nachteile können natürlich entstehen, die nur mühsam geheilt werden können. Haben sie wenigstens andere Unterlagen über das Beschäftigungsverhältnis ?

Gruss

Barmer

Hallo!

Haben sie dem Arbeitgeber eine Krankenkasse genannt, bei der
sie versichert sind/sein wollen ?

Die Mitarbeiter wurden bisher nicht gefragt, wo sie versichert sind. Dieser Umstand ist einer der Anlässe zum Misstrauen.

Nachteile können natürlich entstehen, die nur mühsam geheilt
werden können.

Welche Nachteile könnten eintreten?

Haben sie wenigstens andere Unterlagen über das
Beschäftigungsverhältnis ?

Mindestens 2 Mitarbeiterinnen haben schriftliche Arbeitsverträge.

Gruß
Wolfgang

Die Mitarbeiter wurden bisher nicht gefragt, wo sie versichert sind. Dieser Umstand ist einer der Anlässe zum Misstrauen.

Was nicht zwangsläufig sein muß, der AG könnte sie bei einer Kasse angemeldet haben.

Welche Nachteile könnten eintreten?

Das kein Krankenversicherungsschutz besteht, bzw,. Beiträge nachträglich gezahlt werden müssen.

Mindestens 2 Mitarbeiterinnen haben schriftliche Arbeitsverträge.

Wenn diese vorher bei einer KK angemeldet waren, könnte man dort nachfragen, ob die Anmeldung des neuen AGs vorliegt.

Hallo,
wenn eun Versicherter der Kasse meldet dass er seit dem Tag X. bei der Firma A. arbeitet, dann erhält fiese von der Kasse die MNitgliedsbescheingijng nach § 17 SGB V. - damit ist (zunächst) der Versicherungsschutz auch sichergestellt - die Kasse überwacht den Eingang der Anmeldung nach der DEUEV. - ommt diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist wird sie schriftlich und ggf. auch zusätzlich mündlich vom Arbeitgeber durhc die Kasse angefordert. Kommt der Arbeitgeber seiner Meldepflicht nicht nach wird ihn die Kasse erneut
auffordern die Meldung zu erstatten bzw. Gründe für die Nichtmeldung zu benennen - die Verletzung der Meldepflicht kann mit einem Bussgeld belegt werden.
Aus meiner Praxis kann ich berichten, dass spätestens wenn das Bussgeld in Spiel kommt der Arbeitgeber sofort die Anmeldung vornimmt.
Für den Versicherten gibt es da keine Nachteile (immer vorausgesetzt,
dass das mit dem Arbeitsverhältnis auch wirklich zutrifft)
Gruss
Czauderna

3 Like

Das hilft den Betroffenen!

Gruß
Wolfgang

Hallo,
sorry für die vielen Schreibfehler - ich habe den Beitrag per Handy verfasst - ja, das Alter und die Augen !!
Gruss
Czauderna

Hallo,

sinnvoll ist es, wenn alle Mitarbeiter ihre jeweilige Krankenkasse über die genauen Arbeitgeberdaten informieren (ggf. inkl. genaue adresse, Telefonnummern, Inhaber der Firma…). Wenn dort die Firmendaten für den jeweiligen Arbeitnehmer schon vorliegen ist das ein gutes Zeichen.

Wenn der Bruttoverdienst unter 400 Euro liegt oder beschäftigte Schüler/Studenten betroffen sind, gibt es viele Sonderregelungen.

Hilfreich kann es sein, Nachweise über das Entgelt und die Stunden aufzuheben: Stundenzettel, Gehaltsabrechnung, Kopie der Quittung bei Barzahlung …

Wenn es z.B. zur Krankengeldzahlung durch die Kasse kommen kann, können sich ggf. größere Verzögerungen ergeben. Das wären Nachteile für die Mitarbeiter. Das Gleiche gilt beim Antrag auf Arbeitslosengeld.

Ggf. sollten die Mitarbeiter nach 2 bis 4 Wochen bei ihrer Krankenkasse nachhaken, ob die Arbeitgebermeldung vorliegt.

Gruß

RHW

Gruß

RHW