Anmeldung bei einer Suchmaschine in Österreich

…leider konnten wir Ihren Eintrag nicht in unser Verzeichnis hinzufügen, da er nicht unseren zugelassenen Spezifikationen entspricht:

  • keine österreichische Website bzw. österreichischer Firmensitz

Ist solch eine Ablehnung heute innerhalb Europas überhaupt rechtlich zu vertreten?

Gruß
Faupel

Hallo Heiner,

woraus leitet sich der von Dir postulierte Rechtsanspruch auf die Aufnahme in das Verzeichnis ab?

Schöne Grüße

MM

…leider konnten wir Ihren Eintrag nicht in unser Verzeichnis
hinzufügen, da er nicht unseren zugelassenen Spezifikationen
entspricht:

  • keine österreichische Website bzw. österreichischer
    Firmensitz
    Ist solch eine Ablehnung heute innerhalb Europas überhaupt
    rechtlich zu vertreten?

Hallo,
warum nicht? Zum einen gibt es in Österreich - genau wie in Deutschland - grundsätzlich keinen Kontrahierungszwang. Ein österreichscher Unternehmer hat das Recht, aber keine Verpflichtung, mit ausländischen Vertragspartnern Verträge abzuschließen - umgekehrt ist’s genauso. Wenn sich eine private Suchmaschine auf bestimmte Kriterien beschränkt (etwa lokale), ist das ihre Sache und auch verständlich, weil sie dann eben ein bestimmtes Marktsegment abdeckt. Wenn ich in einer österreichischen Suchmaschine etwa nach einem Automechaniker suche, will ich gar keine Treffer aus Dresden oder Flensburg haben.
Schau auch hier: http://www.suchmaschinentricks.de/lexikon/spezialsuc…
Grüße, Peter

Hallo MM,

für mich hört sich das ein wenig diskriminierend an, so wie etwa: „Kein Zutritt für Dunkelhäutige“. Peter hat aber eine relativ logische Antwort gegeben, die mir ausreicht.

Gruß Heiner

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