Anmeldung bei HWK und IHK?

Hallo Ihr Lieben!

Ich liege nun in den letzten Zügen meiner Existenzgründung. Nun ist mir Nachts so ein Gedanke gekommen, der mich beschäftigt. Konnte auch keine sinnvolle Antwort hierauf finden. Auch in der Existenzgründerberatung der HWK wurde nichts hierzu gesagt.

Ich mache mich mit einem Onlineshop selbstständig. Hierfür fertige ich meine eigene Kollektion an. Das gehört klar zur HWK (Schneiderhandwerk). Bei der HWK muss ich mich auch anmelden/eintragen.

Zusätzlich verkaufe ich aber auch eingekaufte Bekleidung…das ist ja nun wieder Handel! Muss ich mich dann auch noch bei der IHK anmelden?

Aber 2 mal Beiträge zahlen, dass schaffe ich ja gar nicht!

Habe mal etwas gelesen von: IHK-Anmeldung erst, wenn das Gewerbe das den Handel betrifft 130.000 Euro jährlich übersteigt. Ist das richtig?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Eva

Hallo Ihr Lieben!

Ich liege nun in den letzten Zügen meiner Existenzgründung.
Nun ist mir Nachts so ein Gedanke gekommen, der mich
beschäftigt. Konnte auch keine sinnvolle Antwort hierauf
finden. Auch in der Existenzgründerberatung der HWK wurde
nichts hierzu gesagt.

Ich mache mich mit einem Onlineshop selbstständig. Hierfür
fertige ich meine eigene Kollektion an. Das gehört klar zur
HWK (Schneiderhandwerk). Bei der HWK muss ich mich auch
anmelden/eintragen.

Zusätzlich verkaufe ich aber auch eingekaufte Bekleidung…das
ist ja nun wieder Handel! Muss ich mich dann auch noch bei der
IHK anmelden?

Der Verkauf deiner Kollektion stellt für mich eine handelnde Tätigkeit dar, die genauso wie jede andere handelnde Tätigkeit gehandelt werden muss wie bsp. nach UStG…
Das Mischverhältnis zur eigenen Kollektion und fremder sollte kein Problem darstellen: Wichtig ist nur HWK wegen des anmldepflichtigen Gewerbe.
HWK und IHK sind zwei unterschiedliche paar Schuhe (deswegen sind auch HWK wegen ihrer eigenen Interessen nicht in der IHK organisiert)

Aber 2 mal Beiträge zahlen, dass schaffe ich ja gar nicht!

Musst du dann auch nicht: sobald dein Gewinn nicht mehr als 5200€ beträgt.

Habe mal etwas gelesen von: IHK-Anmeldung erst, wenn das
Gewerbe das den Handel betrifft 130.000 Euro jährlich
übersteigt. Ist das richtig?

Nein! Ich habe mein Gewerbe in der Hauswirtschaft, also in der Dienstleistung. Mit meiner Gewerbeanmeldung wurde ich bei der IHK direkt mit in einem angemeldet: Als Kleinunternehmer (da übersteige ich voraussichtlich die 17.500€ Marke nicht-> Kleinunternehmerregelung §19 UStG)

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Eva

Kein Problem. Mach dich aber hier aber nicht zu schlau, dein zuständiges Finanzamt hilft dir mit Sicherheit weiter.

Gruß
Richard

Vielen Dankk für Deine Antwort!

Diese 5200 Euro Gewinn… gelten die dann für alles was ich verkaufe? Und ist der Gewinn jährlich?

Wie teuer wird denn etwa der Beitrag bei der IHK sein wenn ich darüber komme und diesen dann bezahlen muss?

Werde auf jeden Fall mal bei der IHK und meinem zuständigen Finanzamt anrufen. Aber wie das so ist, will man ja immer vorher wissen welche Kosten auf einen zukommen… oder man sollte es wenigstens wissen wollen :smile:

LG
Eva

Diese 5200 Euro Gewinn… gelten die dann für alles was ich verkaufe?

IHK fragen

Und ist der Gewinn jährlich?

Ja.
(Gewinn = Einnahmen - Ausgaben)

Wie teuer wird denn etwa der Beitrag bei der IHK sein wenn ich
darüber komme und diesen dann bezahlen muss?

Steht auf der Homepage Deine IHK / oder dort mal anrufen.
Dann auch gleich fragen, ob man, wenn man im Handwerk angemeldet ist, überhaupt eine IHK-Anmeldung braucht.
>IHK fragen

Werde auf jeden Fall mal bei der IHK und meinem zuständigen Finanzamt anrufen.

Das FA kann nichts zum Thema IHK sagen.

Gruß JK