Anmeldung bei melango.de

Liebe/-r Experte/-in,
wenn man sich „versehentlich“ bei melango.de angemeldet hat, und dann nach 1 Tag eine Rechnung über 300€ bekommt, ist das rechtens? kann man vom Vertrag zurücktreten? Wenn ja, bei welcher Frist? gefordert von melango.de wird ausserdem ein gewerbeschein, der natürlich nicht vorhanden ist. wie kommt man da wieder raus? danke im voraus für die antwort.
kili1205

Hallo Killi
fast alles was man im internet kauft oder ersteht, unterliegt laut dem Fernabsatzgesetz (FAG) ehemals Fernmeldeabsatzgesetz, wonach du ein 14 tägiges rückgabe recht hast.
Allerdings muss die ware im original zustand sein, bei einer dienstleistung ist das nciht ohne weiteres möglich, daher könnte ein Teil an die hängen bleiben, je nachdem wann du kündigts/gekündigt hast
die genauen daten zu melango kenne ich nicht, jedoch gibt es shcon einee menge schlechte erfahrungsberichte zu melango
http://www.ciao.de/melango_de__7837314

hier ist auch ein fallbericht, der evtl weiterhlefen könnte
http://www.auktionshilfe.info/thread_4279p1
grundsätzlich habe ich die erfahrung gemacht, dass man sich nicht einschüchtern alssen sollte von inasso oder ähnlichem, einfach mal einen anwalt einen offiziellen brief schreiben lassen, mit kanzelei briefpapier, etc, dann sehen „die“ dass man bereit ist für sien recht zu kämpfen und nicht einfach zu bezahlen, und lassen einen meist in ruhe

…kenne Melango nicht. Klingt aber etwas merkwürdig. Soviel ich weis gibt es ähnlich wie bei Haustürgeschäften ein Rücktrittsrecht.

Michael

Hallo Kili1205,

ich dir auch nicht weiterhelfen. Normalerweise hast du aber ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Sollte auf der Homepage keine Möglichkeit zur Kündigung sein, mach das schriftlich mit Einschreiben Rückschein.

Lies dir aber vorher genau die AGB’s des Anbieters durch. Dort müssen Hinweise zum Kündigunsrecht angegeben sein.

Ich hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben.

Sorry. Aber bei diesem Thema kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Hier ist ehr ein Experte für Internet- bzw. Vertragsrecht nötig.

MfG
Olaf Schmidt