Hallo alle zusammen,
Person X hat sich im letzen Monat in einer Singlebörse angemeldet.
Der Vertrag wurde von Person X auf einen Monat angelegt. Nach Eingabe der Kontodaten ist ein Computerfehler passiert (Rechner ist ausgegangen von alleine was schon öfters passiert ist). Nach Wiederstarten des Computers und der darauf folgenden E-Mail-Abfrage stellte Person X fest das der Onlinedienst eine Mitgliedschaft für 12-Monate bestätigt hat. Nach einigen E-Mails, hin und her, mit Schilderung der Situation usw. meint der Onlinedienst seine Pflichten erfüllt zu haben und nimmt von einer Stornierung Abstand bzw. lässt diese nicht zu…
Person X hat auch versucht telefonisch mit dem Online-Dienst in Verbindung zu treten, wobei eine Ansage kam: „Kein Anschluss unter dieser Nummer.“
Nun bekommt Person X eine E-Mail in ihren Postkasten mit der Rechnung wo drin vermerkt wird das der Betrag in den nächsten Tagen vom angegebenen Konto eingezogen wird.
Person X will und wollte sich nicht auf einen 12-Monats-Vertrag festlegen und kann sich diese hohe Summe auch nicht leisten, was sie auch in den E-Mails verkündet hat.
Wie sollte man sich in diesem Fall verhalten? Kann man die Summe bei der Bank sperren lassen und was hätte das dann ggf. für Folgen? Es dürfen auf gar keinen Fall noch höhere Kosten auf Person X zukommen!!
unabhängig von der Tatsache, dass für mich als PC-Laie nicht verständlich ist, wie ein abstürtender PC aus einem Monat ein Jahr machen kann (hat der PC während dem Absturz nach der 1 eine 2 angehängt?), wie erwähnt, bin hier Laie, ist jedoch festzuhalten, das diese Dienste relativ schnell ein Inkasso-Unternehmen einschalten, kostenpflichtig. Weniger kulante Dienste übergeben dies nach verstrichtener Frist dem Rechtsanwalt.
Kulante Dienste sind in diesem Zusammenhang mir nicht bekannt.
kann hier nur empfehlen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dort gleich anrufen und nachfragen, ob Internetstreitigkeiten mit abgedeckt sind.
Person X hat sich im letzen Monat in einer Singlebörse
angemeldet.
Wie hiess die Seite ? Vielleicht gehört die auch zu den schwarzen Schafen, die wichtige Bedingungen im Kleingedruckten verstecken. Und im Zweifel wendet man sich an die Verbraucherzentrale.
Das hört sich ganz nach einer Willenserklärung an, die so nicht abgegeben werden sollte. Solche Willenserklärungen können angefochten werden, sodass der geschlossene Vertrag rückwirkend unwirksam wird. Die Anfechtungserklärung müsste unverzüglich erfolgen, und das ist laut Sachverhalt wohl auch geschehen. Dürfte eigentlich kein Problem darstellen, sich vom Vertrag zu lösen!