Anmeldung der Wohnung vergessen - wie sollten wir uns verhalten?

Hallo zusammen,

vor sieben Monaten bin ich mit meinem Freund zusammen in eine Wohnung eingezogen. Wir haben leider beide total vergessen, uns beim Bürgeramt anzumelden. Das war so ein Stress mit dem Umzug, da haben wir beide überhaupt nicht dran gedacht…

Nun habe ich gestern mit einer Arbeitskollegin geredet, die meinte, dass wir uns innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden müssten.

Jetzt überlegen wir, was wir machen sollen:
Lieber gar nicht zum Amt gehen, damit sie nichts merken?
Oder hingehen und sagen, dass wir erst vor Kurzem eingezogen sind?
Oder sollten wir einfach ehrlich sein?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!! :smile:

hi

hingehen - blond tun - zerknirscht gucken - Anmeldung ausfüllen - fertig

Gruß h.

Einfach ehrlich sein. Ich hab das beim Umzug zur Uni 3 Jahre lang vergessen und musste dann 35 DM Strafe zahlen. Das war alles.

Servus,

nicht nur hier, sondern auch, wenn es wirklich um was geht, ist im Umgang mit Behörden ‚Totstellen‘ immer die schlechteste Option.

Punkte im Himmel gibt es schon mal, wenn Ihr selber hingeht, bevor jemand von dort draufkommt (und das kann schon auch passieren).

Dann gibt es ein Ordnungswidrigkeitsverfahren - „Strafen“ spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Bei der Einleitung eines OWi-Verfahrens gibt es immer eine Anhörung dessen, dem die Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird. Bei dieser Anhörung kann man dann alles anbringen, was wirkt (außer ‚blond stellen‘ und Zerknirschtheit ist das Stichwort ‚Familie‘ immer wirksam, wenn man es passend eingepackt kriegt).

Schöne Grüße

MM

Hallo,

zufügen möchte ich noch, dass seit 01.11.2015 eine Wohnungsgeberbescheinigung gefordert wird, in der bestätigt sein muss „Wer/Wann/in welche Wohnung/Adresse eingezogen ist“. Diese stellt in der Regel der Vermieter aus, sollte es sich um ein Untermietverhältnis oder die elterliche Wohnung handeln, kann auch der Hauptmieter/die Eltern die Bescheinigung ausstellen.

Die Bescheinigung ist bei der Anmeldung mit vorzulegen. Es gibt verschiedene Handlungsweisen bei den verschiedenen Meldebehörden, von Nachforderung innerhalb eines Monat bis zu Anmeldung erst wenn Bescheinigung vorliegt. Die Bescheinigung wird auch gefordert, wenn man schon vor dem 01.11.2015 die Wohnung bezogen hat, sich aber jetzt erst anmeldet.

Also am besten ist es die Bescheinigung bei Anmeldung dabei zu haben. Formulare gibt es auf (fast) jeder Internetseite der Meldebehörden.

Viel Gruß von Tara

Vielen Dank, Tara!

Ok, danke! Hört sich ja gar nicht so schlimm an…

Ok, dann gehen wir nächste Woche mal zum Bürgeramt :slight_smile:
Danke!

Bin aber nicht blond :wink:
Danke für die Antwort!