Anmeldung des Zweitwohnsitzes(<3Monate) für Steuererklärung nötig?

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frage bezieht sich auf die nötige Anmeldung des Zweitwohnsitzes, wenn man Fahrtkosten etc. absetzen möchte, aber in der Zweitwohnung nicht länger als 3 Monate wohnt.

Zu den Details:
Ich bin dualer Student, und als solcher abwechselnd an Studien- und Arbeitsort, die beide entfernt voneinander sind und auch nicht Nahe meines Heimatortes sind. Für beide Orte ist also eine Wohnung nötig, Erstwohnsitz ist meine Heimatstadt.

Da die Praxis- und Theoriephasen sich abwechseln und jeweils nicht ganz 3 Monate dauern, wäre eine Anmeldung als Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt laut Auskunft des Amtes nicht nötig.

Kann ich aber dann bei Nicht-Anmeldung trotzdem in der Steuererklärung Kosten für regelmäßige „Heimatbesuche“, Umzugskosten und beispielsweise die Pendelkosten von der Zweitwohnung zur Arbeit steuerlich absetzen? Reicht hierfür der Nachweis der Arbeitstage und des Mietvertrages oder ist dann zwingend eine Anmeldung als offizieller Nachweis nötig?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Die behördliche Anmeldung ist dem Finanzamt egal. Das Finanzamt interessiert sich für die tatsächlichen Verhältnisse. Die solltest du glaubhaft machen können.