Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit

Hallo zusammen,

zwei Fragen ganz allgemein:

a) Reicht es für die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit aus, sich das Formular zur steuerlichen Erfassung herunter zu laden, es auszufüllen und an das Finanzamt zu senden?

b) Welche der folgenden Tätigkeiten wäre evtl. nicht freiberuflich:

  • Nachhilfe einer Einzelperson für einzele Schüler, z. B. in Mathe ode Latein
  • Lebensberatung für Einzelpersonen
  • Seelsorge
  • Coaching für Einzelpersonen
  • psychologische Beratung für Einzelpersonen (der/die Berater/in ist geschult/geprüft gemäß Heilpraktikergesetz.
    Falls nicht-freiberuflich - warum

LG
JoKu

a) Reicht es für die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit
aus, sich das Formular zur steuerlichen Erfassung herunter zu
laden, es auszufüllen und an das Finanzamt zu senden?

Ja.

b) Welche der folgenden Tätigkeiten wäre evtl. nicht freiberuflich:

  • Lebensberatung für Einzelpersonen
  • Seelsorge
  • Coaching für Einzelpersonen

Diese finde ich hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutsch…

nicht. Den entsprechenden Gesetzestext finde ich grade nicht. ich war der Meinung, die freien Berufe wären in der AO festgelegt, konnte da aber auf die Schnelle nichts finden.

Gruß

Nordlicht

b) Welche der folgenden Tätigkeiten wäre evtl. nicht freiberuflich:

  • Lebensberatung für Einzelpersonen
  • Seelsorge
  • Coaching für Einzelpersonen

Diese finde ich hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutsch…

nicht. Den entsprechenden Gesetzestext finde ich grade nicht.
ich war der Meinung, die freien Berufe wären in der AO
festgelegt, konnte da aber auf die Schnelle nichts finden.

Richtig. Die „Katalogberufe“ stehen ja auch im §18 EStG.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Gruß

osmodius

Richtig. Die „Katalogberufe“ stehen ja auch im §18 EStG.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Hmm, aber warum ist

  • psychologische Beratung für Einzelpersonen (der/die Berater/in ist geschult/geprüft gemäß Heilpraktikergesetz)

freiberuflich und

  • Lebensberatung für Einzelpersonen
  • Seelsorge
  • Coaching für Einzelpersonen

Vom selben Menschen nicht?
Ist doch alles Beratung, hat nur unterschiedliche Bezeichnung.

Gruß
JoKu

Richtig. Die „Katalogberufe“ stehen ja auch im §18 EStG.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Hmm, aber warum ist

  • psychologische Beratung für Einzelpersonen (der/die
    Berater/in ist geschult/geprüft gemäß Heilpraktikergesetz)

freiberuflich und

Weil man dafür Heilpraktiker sein muss wenn es nach dem Heilpraktikergesetz ist.

  • Lebensberatung für Einzelpersonen
  • Seelsorge
  • Coaching für Einzelpersonen

Vom selben Menschen nicht?

Weils das auch bei 9live gibt, besonders Ersteres.

Ist doch alles Beratung, hat nur unterschiedliche Bezeichnung.

Als Faustformel kann man nehmen, daß je höher die Ausbildung in der entsprechenden Tätigkeit, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Freiberuflichkeit. Und „Lebensberatung für Einzelpersonen“ kannst Du auch mit Baumschulabschluß anbieten.
Und zuletzt ist es auch eine Frage des entsprechenden FA und dessen Auslaegung des Paragraphen beim jeweiligen Steuerpflichtigen.

Gruß

osmodius

Hallo zusammen!

Heilpraktik ist freiberuflich, gehört zu den Katalogberufen.
Nur wer etwa ähnliches macht, wäre auch Freiberufler. Heilen darf jedoch nur, wer dazu eine Zulassung hat. Also kann ohne HP-Schein nichts ähnliches (heilen…) ausgeübt werden, legal.
Wenn die Heilpraktikerin dann jedoch Supervision oder Coaching anbietet, ist das wieder Gewerbe (ansteckend, wenn Sie keine zwei Firmen hat…!..und auch umsatzsteuerpflichtig…)
Schönen Herbst noch,
Birgitt!

Als Faustformel kann man nehmen, daß je höher die Ausbildung
in der entsprechenden Tätigkeit, desto höher die
Wahrscheinlichkeit einer Freiberuflichkeit. …

Also dann bleiben zunächst mal:

  • Nachhilfe (Ausbildung bis Abitur und auch danach)
  • psychologische Beratung für Einzelpersonen (Schulung/Prüfung gemäß Heilpraktikergesetz)
  • Seelsorge (Ausbildung mit ACC-Akkreditierung)

Und zuletzt ist es auch eine Frage des entsprechenden FA und
dessen Auslaegung des Paragraphen beim jeweiligen
Steuerpflichtigen.

Tja, schaun wir mal. …

Ansonsten halt Gewerbe (dann kann man z. B. auch problemlos begleitende Literatur vermitteln/verkaufen).
Da muss ja erst mal einiger Gewinn anfallen, bis Krankenkasse (falls noch familienversichert), IHK und schließlich Gewerbesteuer zur Kasse bitten.

Gruß
JK

Heilpraktik ist freiberuflich, gehört zu den Katalogberufen.
Nur wer etwa ähnliches macht, wäre auch Freiberufler. Heilen
darf jedoch nur, wer dazu eine Zulassung hat. Also kann ohne
HP-Schein nichts ähnliches (heilen…) ausgeübt werden, legal.

Danke für die Info!

Wenn die Heilpraktikerin dann jedoch Supervision oder Coaching
anbietet, ist das wieder Gewerbe (ansteckend, wenn Sie keine
zwei Firmen hat…!..

Aha!

und auch umsatzsteuerpflichtig…)

Sofern nicht (zunächst) die Kleinunternehmerregelung genutzt wird.

Ebenfalls schönen Herbst!
JoKu