Anmeldung einer Marke trotz existierender Internetseiten?

Hallo,

ich möchte eine Wortmarke anmelden. Ich konnte keine Firma und keinen Eintrag im Markenregister mit diesem Namen finden. Es ist ein deutsches Wort das selten genutzt wird.

Es gibt allerdings Internetseiten, die so heißen und in Betrieb sind. Thematisch gehen die Seiten in eine ähnliche Richtung. Sie würden nach einer Anmeldung sogar meine Schutzrechte verletzen, aber das ist mir egal, weil die eine andere Ausrichtung haben und ich sogar froh bin, wenn die Domains mit Leuten belegt sind, die keine Konkurrenz sind.

Meine Frage ist:
Habe ich überhaupt ein Schutzrecht, wenn diese Seiten den Namen bereits tragen und aktiv sind? Ich kenne das von Patenten, da muß etwas einen Neuheitswert haben.

Können die mich später sogar abmahnen, weil sie vor mir das Wort verwendet haben?

Ich möchte mich im vorraus schonmal für Antworten bedanken! Mir ist bewusst, das dies Fachfragen sind, für die andere zahlen. Danke! :smile:

Eine Marke muss nicht neu sein (im Gegensatz zum Patent). Allerdings reicht es nicht, wenn man „im Markenregister keinen Eintrag“ gefunden hat. Denn zum Einen geht es nicht nur um ein Markenregister, sondern um drei Markenregister (DPMA, HABM, WIPO) und die Firmenregister (vor allem letzteres wird meist vernachlässigt). Zum Anderen reicht es nicht, wenn man nur nach „dem Eintrag“ sucht, sondern man muss Ähnlichkeitsrecherchen durchführen.
Ob die bereits exisitierenden Domains stören, hängt vor allem von drei Fragen ab:

  • Ist der Begriff überhaupt schutzfähig oder nur glatt beschreibend (also frei für jedermann)?
  • Wird der Begriff nur als Produktname genutzt oder auch als Name für das Unternehmen selbst oder für einen Geschäftsbereich des Unternehmens?
  • Sind die Webangebote produkt- oder branchenähnlich.
    Ich würde an Ihrer Stelle zumindest eine markenrechtliche Erstberatung einholen, wie sie von einigen Anwälten online als telefonische Erstberatung für unter 100 Euro angeboten wird. Dann kann man entscheiden, ob mit diesem Namen eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden sollte, was den Aufwand wahrscheinlich auf einige hundert Euro erhöhen wird.
    Und ja: Wenn jemand, z.B. diese Domaininhaber, ein älteres Recht an diesem Namen haben sollte, dann kann er Sie auch abmahnen.

Hallo,
vielen Dank für Ihre erste Einschätzung. Ich habe eine Frage zu Ihrer letzten Anmerkung:
„Und ja: Wenn jemand, z.B. diese Domaininhaber, ein älteres Recht an diesem Namen haben sollte, dann kann er Sie auch abmahnen“

Kann solch ein älteres Recht auf einen Namen, allein durch dessen Existenz oder Benutzung entstehen oder muß das in einem der Register (Firmenregister, HABM,…) dokumentiert sein?

Zu Ihren Fragen: Das Wort ist in keinem Fall der Firmenname, sondern immer ein Teil des Slogans.

Es wird der Name einer meiner Dienstleistungen sein, Der Firmenname ist ein anderer.
Die vorhandenen Seiten sind nur Branchenähnlich. ein Produkähnlicher Konkurrent benutzt das Wort ebenfalls im Slogan. Ich werde mich also informieren müssen, ob eine Schutzfähigkeit besteht.
Danke!

Ja, es können auch Rechte entgegenstehen, die in keinem Register eingetragen sind, sondern allein durch eine bestimmte Benutzung des Namens entstanden sind, z.B. im Rahmen bereits bestehender Domains.

Erlauben sie mir eine letzte Frage.

Wenn ich die Marke anmelde und keiner innerhalb der Frist (ich glaube 6 Monate) Einspruch erhebt, bestehen bei den „anderen“ keine Rechte mehr zu klagen. Richtig?

Und wenn sie Fragen zu Designthemen haben, helfe ich ebenfalls sehr gerne weiter!

Hallo Patrick!

Ein wesentlicher Punkt bei der ganzen Betrachtung sind die Waren und Dienstleistungen, für die Du mit Deinem Zeichen Schutz begehrst. Nach dem Teilsatz „weil die eine andere Ausrichtung haben“, scheint es mir so, als ob Deine Marke für andere Waren und Dienstleistungen geschützt werden soll als von den Inhabern der anderen Domains vetrieben bzw. verkauft werden. Das gilt es allerdings zu prüfen.

Eine „absolute Neuheit“ bei Marken existiert nicht. Bloß weil ein Zeichen bereits vorher schon bekannt war, heißt das nicht, dass es nicht als Marke eingetragen werden kann. Relative Eintragungshindernisse gibt es nur bei älteren eingetragenen Marken und Unternehmenskennzeichen. Ob die betreffenden anderen nun schon ältere Marken oder Unternehmenskennzeichen haben, kann ich leider nicht beurteilen.

Ein Unterlassungsanspruch zur Verwendung bestimmter Zeichen existiert gegebenenfalls auch unabhängig davon, ob Du eine Marke eintragen lässt oder nicht. Das bemisst sich aber (vorausgesetzt, die anderen haben keine Marke) im Wesentlichen nach dem Gesetz gegen uneerlaubten Wettbewerb und/oder dem Urheberrecht, wobei in beiden Fällen die Kriterien im Allgemeinen viel spezieller und strenger sind als bei Ansprüchen nach dem Markengesetz. Auch das kann ich in größerem Detail ohne Kenntnis der Sachlage nicht abschließend beurteilen.

Beste Grüße,
Christoph

Hallo Christoph,

Danke für die ausführliche Antwort.
Ich werden mal ein Beispiel geben, das die Situation ein wenig verstänlicher macht.

Nehmen wir mal an ich würde eine Marke anmelden die „Just do it“ heißt. Nehmen wir mal an meine Firma wäre im Bereich von
Sportveranstalungen tätig.

Kein Mensch hat „Just do it“ rechtlich sichern lassen (rein theoretisch!!!)… Ich mache das!
Könnte Nike mich trotzdem verklagen, weil das erwiesenermaßen seit Jahren Ihr Spruch ist und damit ein Schutz besteht? Oder könnte ich dann sogar Nike verklagen, weil die meinen Firmennamen bei gesponsorten Sportveranstaltungen verwenden?

Das ist ein BEISPIEL :wink: Aber es kommt meiner Frage relativ nahe…

Nein. Falsch.
Nein. Falsch.
(Die Antwort muss mindestens 20 Zeichen haben) :smile:

Auch mit einer Domain kann man schon ein Schutzrecht erzielen, wenn man unter dieser aktiv ist. Du wiederrum könntest Probleme bekommen, wenn Du die Marke anmeldest und die bisherigen Seiten duldest, d.h. so könnte jemand neues mit einer ähnlichen Domain auch in Deinem Bereich tätig werden und argumentieren, dass Du die anderen Domains ja auch geduldest hast. Wie Du schon selbst geschrieben hast, ist das nicht ganz trivial und es wäre anzuraten einen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu fragen.